ZDF-Programmhinweis
Montag, 10. Juli 2006, 19.25 Uhr
WISO
mit Michael Opoczynski
Mainz (ots)
Montag, 10. Juli 2006, 19.25 Uhr
WISO mit Michael Opoczynski
WISO-Tipp: Reisemängel So reklamieren Sie richtig! Die Pauschalreise beginnt mit einer mehrstündigen Flugverspätung, das Hotel vor Ort ist überbucht, und im Ersatzhotel gibt es keinen Pool. So einen Start in den Urlaub muss man nicht hinnehmen. Betroffene sollten nicht erst nach der Rückkehr aktiv werden, sondern sich schon am Urlaubsort beschweren. Vielleicht ist es möglich, den Reisemangel vor Ort zu beheben.
Ein Reisemangel liegt immer dann vor, wenn man am Urlaubsort nicht das vorfindet, was man üblicherweise auf Grund der Angaben im Katalog erwarten kann. Die Regelungen des Reiserechts gelten nur für Pauschalreisen, also Angebote mit mindestens zwei Leistungen zum Beispiel Flug und Hotel oder Flug und Mietwagen. Hat man nur einen Flug gebucht, kann man sich nicht auf das Reiserecht berufen. Hier gelten die Regelungen des allgemeinen Rechts.
Wann ein Reisemangel vorliegt, wann Anspruch auf Schadenersatz geltend gemacht werden kann und wie man seine Rechte durchsetzt, zeigt der WISO-Tipp.
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