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Nach Absetzung der Mozart-Oper in Berlin
Ehemaliger Kulturstaatsminister Nida-Rümelin im "ZDF-Mittagsmagazin"

Mainz (ots)

Nach Absetzung der Mozart-Oper in Berlin Ehemaliger
Kulturstaatsminister Nida-Rümelin im "ZDF- Mittagsmagazin":
"Kunstfreiheit hat Verfassungsrang – wir werden da keinen Milimeter
zurückweichen" Julian Nida-Rümelin, ehemaliger Kulturstaatsminister,
hat mit Blick auf die Absetzung der Oper "Idomeneo” gefordert, sich
nicht von islamistischen Fanatikern einschüchtern zu lassen. "Die
Wissenschafts- und die Kunstfreiheit haben bei uns Verfassungsrang",
betonte er im "ZDF-Mittagsmagazin" am Mittwoch, 27. September 2006.
Sie seien in einem Jahrhunderte langen Prozess gegen klerikale
Autoritäten erkämpft worden. "Und wir werden da keinen Millimeter von
zurückweichen, auch nicht aufgrund einer diffusen Bedrohungslage, die
gegenwärtig natürlich vieles beeinflusst."
Man dürfe jedoch Einzelfälle nicht verallgemeinern. In Europa habe
man einen langen Kampf um die Aufklärung hinter sich, jetzt jedoch
lebe man in einer globalen Welt. Dazu gehöre eine über eine
Milliarde Menschen umfassende, islamisch geprägte Kulturregion. Die
Mehrheit dieser Menschen hätte eine andere Meinung als die
Fanatiker. "Wir dürfen hier nicht Islam gegen Christentum in
Stellung bringen, sondern wir müssen uns für die Werte der
Aufklärung und des Humanismus einsetzen und sie globalisieren. Es
gibt einen Konsens über Menschenrechte über alle Religionsgrenzen
hinweg. Dazu gehören Kunstfreiheit, Wissensfreiheit und die Freiheit
der Meinungsäußerung. Nida-Rümelin weiter: "Wir sollten uns nicht
einschüchtern lassen von einigen wenigen Fanatikern, die solche
Konflikte politisch instrumentalisieren."
Zur Kritik an der Absetzung der Oper forderte Nida-Rümelin "fair zu
bleiben". "Es ist völlig klar, dass eine Intendantin nicht ihr
Opernpublikum gefährden kann. Wenn es keine andere Möglichkeit gibt
als eine Inszenierung abzusetzen, dann muss sie das tun", sagte Nida-
 Rümelin. Allerdings seien die Hinweise diesmal offenbar vage
gewesen. Man müsse in einem solchen Fall klären, ob die Sicherheit
des Publikums garantiert werden könne – durch Maßnahmen vor Ort in
Zusammenarbeit mit den Sicherheitsbehörden. "Eine Inszenierung
sollte nur dann abgesetzt werden, wenn es beispielsweise um das
Leben der Zuschauer geht".
"Auf der anderen Seite muss man sich als Künstler immer überlegen,
welche Formen der Provokation wirklich nötig sind, um die
künstlerische Form eines Stückes deutlich zu machen – und welche
entbehrlich sind und unnötig religiöse Gefühle verletzen", betonte
Nida-Rümelin. Das heiße aber nicht, dass man die Kunstfreiheit
einschränke, sondern dass diese schwierige Entscheidung jeder
Künstler selbst treffen müsse.

Rückfragen bitte an:

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Telefon: 06131 / 70 - 2120

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