Pressemitteilung
Beschluss des ZDF-Fernsehrates
Beihilferechtliches Verfahren gegen ARD und ZDF bei der EU- Kommission
Mainz (ots)
Der Fernsehrat nimmt die jüngste Entwicklung im Beihilfestreit um die deutsche Rundfunkfinanzierung mit Sorge zur Kenntnis. Sie gibt ihm Anlass zu folgenden Feststellungen:
· Die von der deutschen Seite vorgeschlagenen Maßnahmen zur Konkretisierung des Funktionsauftrags hinsichtlich der Digitalangebote und der Telemedien stellen weitgehende, europafreundliche Zugeständnisse dar, mit denen der verfassungsrechtliche Rahmen staatlicher Ausgestaltung ausgeschöpft ist.
· Mit den Vorschlägen zur Verstärkung der Kontrolle über die Auftragserfüllung trägt die deutsche Seite zentralen Anforderungen der Generaldirektion Wettbewerb Rechnung.
· Den Vorgaben der Generaldirektion Wettbewerb bezüglich der kommerziellen Aktivitäten der Rundfunkanstalten wird mit den vorgeschlagenen Maßnahmen zu Transparenz (gesonderte Rechnungslegung) und Marktkonformität vollumfänglich entsprochen.
Der Fernsehrat erinnert daran, dass das Amsterdamer Protokoll den Befugnissen der europäischen Behörden Grenzen setzt und ihnen auferlegt, die Kompetenzen der Mitgliedstaaten zu Ausgestaltung und Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks zu respektieren.
Der Fernsehrat sieht in den Vorschlägen der deutschen Seite einen Kompromiss, der den Anliegen der Generaldirektion Wettbewerb Rechnung trägt und gleichwohl die verfassungsrechtlichen Strukturprinzipien der deutschen Rundfunkordnung, insbesondere den Grundsatz der Staatsfreiheit des Rundfunks, der Bestands- und Entwicklungsgarantie des öffentlich-rechtlichen Rundfunks, die auch neue Verbreitungswege einschließt, und seiner binnenpluralen Gremienkontrolle beachtet. Er unterstützt die Länder bei ihren Anstrengungen, unter Wahrung der Grundsatzvereinbarung eine einvernehmliche Lösung mit der EU-Kommission zu erzielen.
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