Buettner-Prozess: Milliardenforderung zurückgewiesen
Gütersloh / New York (ots)
Jury spricht Klägern 209 Mio. Euro zu und bleibt damit deutlich unter der Kläger-Forderung / Dennoch Unverständnis bei Bertelsmann / Richterspruch wird abgewartet
Im Prozess gegen das internationale Medien- und Entertainment-Unternehmen Bertelsmann AG sind die beiden ehemaligen AOL Deutschland-Manager Jan Henric Buettner und Andreas von Blottnitz mit ihrer Forderung nach einer Milliarden-Dollar-Zahlung gescheitert. Buettner und Blottnitz hatten zwischenzeitlich eine Summe von 5 Mrd. US-Dollar eingeklagt, ihre Forderung dann auf 3,5 Mrd. US-Dollar reduziert. Eine Jury vor dem Bezirksgericht in Santa Barbara (Kalifornien) hat beiden Klägern jeweils eine Zahlung in Höhe von 104.655.000 Euro zugesprochen.
Der Richter hat klargemacht, dass er kein endgültiges Urteil sprechen wird, bis eine Anhörung zum Juryspruch in der nächsten Woche stattgefunden hat. Bertelsmann wartet das Urteil ab und behält sich vor, in die Berufung zu gehen.
Mit ihrer Forderung hatten die Kläger sich auf eine angeblich zugesicherte Kapitalbeteiligung an AOL Europe oder AOL Deutschland berufen. Die Forderungen waren nicht durch die Formulierungen ihrer schriftlichen Anstellungsverträge mit Bertelsmann abgedeckt, doch hatten die Kläger gegenüber der Jury argumentiert, dass diese in deutsch abgefassten Verträge so "übersetzt" werden könnten, dass ihnen ein Kapitalanteil zustünde.
Bertelsmann-Chefsyndikus Ulrich Koch sagte: "Der Juryspruch kommt den Forderungen der Kläger nur zu einem Bruchteil nach. Dennoch wird die Entscheidung der Jury der Faktenlage und dem in diesem Fall angewandten deutschem Recht nicht gerecht. Die Kläger waren angestellte Geschäftsführer im Bertelsmann-Konzern und sind für diese Tätigkeit großzügig vergütet worden. Ein Joint Venture der Kläger mit Bertelsmann hat es nie gegeben."
Im Verlauf des Prozesses haben sich etliche Behauptungen, die von den Klägern in ihrer Klageschrift aufgestellt worden waren, als falsch und als grobe Entstellung der tatsächlichen Geschehnisse erwiesen.
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