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Bertelsmann AG: Angestrebte Gesellschafterstruktur erreicht
Anteile der ZEIT-Stiftung an der Bertelsmann AG vollständig zurückgekauft

Gütersloh (ots)

Die Bertelsmann AG hat im November 2003 die
verbliebenen Anteile der ZEIT-Stiftung an der Bertelsmann AG
zurückgekauft. Mit dem ursprünglich bis spätestens zum Jahr 2005
geplanten Erwerb der dritten Tranche über die verbliebenen 2,9
Prozent ist nun die angestrebte Gesellschafterstruktur der
Bertelsmann AG erreicht: 57,6 Prozent der Kapitalanteile liegen bei
der Bertelsmann Stiftung, 17,3 Prozent bei der Familie Mohn und 25,1
Prozent bei der Groupe Bruxelles Lambert (GBL). Die Bertelsmann
Stiftung hält ihre Anteile an der Bertelsmann AG indirekt durch die
Holding-Gesellschaft Johannes Mohn GmbH. Die Familie Mohn hält ihre
Anteile an der Bertelsmann AG durch die Holding-Gesellschaft Reinhard
Mohn Verwaltungsgesellschaft mbH, an der auch die Johannes Mohn GmbH
beteiligt ist.
Seit dem Jahr 2000 wurde damit in drei Schritten der gesamte
Anteil der ZEIT-Stiftung von ursprünglich 10,74 Prozent
zurückgekauft. Die Vereinbarung zu diesem vollständigen Rückkauf
hatte Bertelsmann im Dezember 1999 bekannt gegeben. Die erste Tranche
war im August 2000, die zweite im Oktober 2002 erworben worden.
Die Stimmrechte an der Bertelsmann AG werden zu 75,0 Prozent über
die Bertelsmann Verwaltungsgesellschaft mbH (BVG) ausgeübt, die
restlichen 25,0 Prozent der Stimmrechte liegen bei der GBL. Im Zuge
des Rückkaufs aller Anteile der ZEIT-Stiftung haben sich GBL und BVG
darauf geeinigt, dass GBL nunmehr ab Mai 2006 einen Börsengang
verlangen und im Zuge dieses Börsenganges ihre Anteile am
Kapitalmarkt verkaufen kann. Die BVG hat ihrerseits das Recht, GBL
den Rückkauf der Aktien anzubieten. Im Falle eines Verkaufs an Dritte
steht der BVG ein Vorerwerbsrecht zu.
Gesellschafter der BVG sind der Aufsichtsratsvorsitzende sowie ein
weiteres Mitglied des Aufsichtsrats der Bertelsmann AG, der
Vorstandsvorsitzende, ein Mitglied der Geschäftsführung eines
Unternehmens, an dem Bertelsmann beteiligt ist, ein
Mitarbeitervertreter sowie drei Vertreter der Familie Mohn.
Die BVG befasst sich mit allen Fragen, über die die
Hauptversammlung der Bertelsmann AG entscheidet. Insbesondere sind
dies Änderungen an der Satzung der Bertelsmann AG, die Wahl des
Aufsichtsrats sowie die Feststellung des Jahresabschlusses und der
Gewinnverwendung. In der Regel entscheidet die BVG mit einfacher
Mehrheit. Einige besonders wichtige Entscheidungen, zum Beispiel
Satzungsänderungen oder die Aufnahme weiterer Gesellschafter in die
Bertelsmann AG, werden mit Dreiviertel-Mehrheit getroffen. In diesen
Fällen verfügt die Familie Mohn über eine Sperrminorität.
Für Rückfragen:
Oliver Herrgesell
Medien- und Wirtschaftsinformation
Tel. 05241 - 80 24 66 
oliver.herrgesell@bertelsmann.com

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