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Scholz und Schmidt: Belastung für das Verhältnis von Grundgesetz und Europäischem Recht - rascher Reformbedarf zu Artikel 12a
Berlin (ots)
Zur Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs über den Dienst von Frauen in der Bundeswehr erklären der Vorsitzende des Rechtsausschusses des Deutschen Bundestages, Professor Dr. Rupert Scholz MdB, und der Justitiar der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Andreas Schmidt (Mülheim) MdB:
Der Europäische Gerichtshof hat die deutschen Rechtsvorschriften, Frauen nur im Sanitäts- und Militärmusikwesen der Bundeswehr einzusetzen, als Verstoß gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz von Männern und Frauen in der Europäischen Union gewertet. Er kommt damit der innerdeutschen Diskussion einer Öffnung der Bundeswehr für Frauen entgegen.
Allerdings hat der Europäische Gerichtshof seine Kompetenzen überschritten. Denn Organisation und Struktur der nationalen Streitkräfte ist keine europäische Angelegenheit. Auch nach dem Vertrag von Amsterdam ist sie vielmehr in innerstaatlicher Kompetenz verblieben. Deshalb sollte die Bundesregierung im Rat der Europäischen Union auf eine Klarstellung drängen, daß die Gleichbehandlungsrichtlinie der EU nicht auf nationale Streitkräfte anwendbar ist. Ein solcher Vorstoß dürfte auch von anderen EU-Mitgliedsstaaten befürwortet werden.
Dessen ungeachtet gibt das heutige Urteil jedoch Anlaß, intensiv darüber nachzudenken, wie Frauen ein freiwilliger Zugang zu den Streitkräften ermöglicht werden kann. Die Zugangsberechtigung muß nach spezifischen Gefährdungslagen abgestuft werden. In einen direkten Fronteinsatz sollten Frauen nicht geschickt werden. Es gilt nun, einen Katalog konkreter Verwendungsarten zu erarbeiten.
Dazu bedarf es einer Änderung des Soldatengesetzes und der Soldatenlaufbahnverordnung. Artikel 12a des Grundgesetzes muß überprüft werden.
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