Gehb: Schutz vor Hobbyanwälten bleibt gewährleistet
Berlin (ots)
Zur heutigen Verabschiedung des Rechtdienstleistungsgesetzes im Deutschen Bundestag erklärt der rechtspolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Dr. Jürgen Gehb MdB:
Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion begrüßt, dass es mit dem heute verabschiedeten Gesetz zur Neuregelung des Rechtsberatungsrechts gelungen ist, die hohe Qualität der Rechtsberatung in Deutschland für den rechtsuchenden Bürger zu erhalten.
Auch künftig wird qualifizierter und umfassender Rechtsrat nur von Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten erbracht werden dürfen und nicht von Hobbyanwälten. Nur Rechtsanwälte sind sowohl von ihrer Ausbildung als auch aufgrund besonderer berufsrechtlicher Anforderungen (Unabhängigkeit, Verschwiegenheitspflicht, Haftungsregeln) her in der Lage, den Erwartungen der Bürger in diesem Bereich gerecht zu werden.
Im Laufe des Gesetzgebungsverfahrens sind auf unser Betreiben hin entscheidende Verbesserungen an dem ursprünglichen Gesetzentwurf erfolgt. Die aufgrund der Rechtsprechung der Bundesgerichte notwendig gewordenen Öffnungen des anwaltlichen Beratungsmonopols sind intensiv und im konstruktiven Dialog mit den Betroffenen geprüft und insbesondere unter dem Aspekt der Qualitätssicherung entscheidend präzisiert worden.
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