Hüppe: Kinder mit Behinderungen haben ein Recht auf Familie
Berlin (ots)
Zur Problematik häufiger Heim-Unterbringung von Kindern mit einer körperlichen oder "geistigen" Behinderung, erklärt der Beauftragte der CDU/CSU-Bundestagsfraktion für die Belange der Menschen mit Behinderungen, Hubert Hüppe MdB:
Auch Kinder und Jugendliche mit körperlicher und sogenannter "geistiger" Behinderung haben ein Recht darauf, in einer Familie aufzuwachsen. Hier haben sie die besten Entwicklungschancen. Diese Kinder und Jugendlichen werden zu häufig in einem Heim untergebracht, wenn sie nicht mehr in ihrer Familie verbleiben können. Dies berichteten Vertreter von Wohlfahrtsverbänden und sozialen Dienstleistern im Bereich "Pflegefamilien".
Vorrangig müssen behinderte Kinder die Chance haben, in einem familiären Umfeld aufzuwachsen. Behinderte Kinder, die nicht in ihrer Herkunftsfamilie verbleiben können, sollten, soweit es irgendwie möglich ist, in Pflege-, Adoptiv- oder sogenannten professionellen Pflegefamilien untergebracht werden.
Bei nicht körperlich oder "geistig" behinderten Kindern und Jugendlichen versuchen die, nach Kinder- und Jugendhilferecht (SGB VIII) zuständigen, Jugendämter die Kinder in Familien unterzubringen. Sind die Kinder körperlich oder "geistig" behindert und können sie nicht in ihrer Familie verbleiben, so sind die Sozialämter zuständig und gewähren Eingliederungshilfe nach Sozialhilferecht (SGB XII). In der Regel folgt daraufhin eine Heimunterbringung. Auch nach der Unterbringung in Heimen prüfen Sozialämter zu selten, ob es Alternativen zu dieser Unterbringung gibt. Die Folge ist: "einmal Sondereinrichtung - immer Sondereinrichtung". Demgegenüber sind Jugendämter im Regelfall verpflichtet, nach einer Heimunterbringung Alternativen zur Unterbringung im Heim zu prüfen.
Die Entscheidungen der Sozialämter könnten sich dadurch erklären, dass sie nur wenig Erfahrung mit Pflegefamilien haben. Zu viele Sozialämter greifen lieber auf Bekanntes zurück, nämlich auf die Unterbringung in Heimen. Zum anderen lehnen sie manchmal die Unterbringung in Pflegefamilien von vornherein ab. Sie argumentieren, dass die Unterbringung in Pflegefamilien als Hilfeform der Sozialämter gesetzlich gar nicht vorgesehen sei. Dieses Verhalten vieler Sozialämter ist nicht nachvollziehbar. Selbst in einer Broschüre der "Bundesarbeitsgemeinschaft der überörtlichen Träger der Sozialhilfe" ist die Unterbringung körperlich und "geistig" behinderter Kinder und Jugendlicher in Pflegefamilien als Hilfeform aufgeführt.
Die Union will, dass mehr Kinder mit Behinderungen eine Chance auf ein Leben in der Familie haben. Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion wird deshalb ein Fachgespräch mit Vertretern von Betroffenen und den beteiligten Behörden veranstalten.
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