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Hüppe: Kinder mit Behinderungen haben ein Recht auf Familie

Berlin (ots)

Zur Problematik häufiger Heim-Unterbringung von
Kindern mit einer körperlichen oder "geistigen" Behinderung, erklärt 
der Beauftragte der CDU/CSU-Bundestagsfraktion für die Belange der 
Menschen mit Behinderungen, Hubert Hüppe MdB:
Auch Kinder und Jugendliche mit körperlicher und sogenannter 
"geistiger" Behinderung haben ein Recht darauf, in einer Familie 
aufzuwachsen. Hier haben sie die besten Entwicklungschancen.
Diese Kinder und Jugendlichen werden zu häufig in einem Heim 
untergebracht, wenn sie nicht mehr in ihrer Familie verbleiben 
können. Dies berichteten Vertreter von Wohlfahrtsverbänden und 
sozialen Dienstleistern im Bereich "Pflegefamilien".
Vorrangig müssen behinderte Kinder die Chance haben, in einem 
familiären Umfeld aufzuwachsen. Behinderte Kinder, die nicht in ihrer
Herkunftsfamilie verbleiben können, sollten, soweit es irgendwie 
möglich ist, in Pflege-, Adoptiv- oder sogenannten professionellen 
Pflegefamilien untergebracht werden.
Bei nicht körperlich oder "geistig" behinderten Kindern und 
Jugendlichen versuchen die, nach Kinder- und Jugendhilferecht (SGB 
VIII) zuständigen, Jugendämter die Kinder in Familien unterzubringen.
Sind die Kinder körperlich oder "geistig" behindert und können sie 
nicht in ihrer Familie verbleiben, so sind die Sozialämter zuständig 
und gewähren Eingliederungshilfe nach Sozialhilferecht (SGB XII). In 
der Regel folgt daraufhin eine Heimunterbringung. Auch nach der 
Unterbringung in Heimen prüfen Sozialämter zu selten, ob es 
Alternativen zu dieser Unterbringung gibt. Die Folge ist: "einmal 
Sondereinrichtung - immer Sondereinrichtung". Demgegenüber sind 
Jugendämter im Regelfall verpflichtet, nach einer Heimunterbringung 
Alternativen zur Unterbringung im Heim zu prüfen.
Die Entscheidungen der Sozialämter könnten sich dadurch erklären, 
dass sie nur wenig Erfahrung mit Pflegefamilien haben. Zu viele 
Sozialämter greifen lieber auf Bekanntes zurück, nämlich auf die 
Unterbringung in Heimen. Zum anderen lehnen sie manchmal die 
Unterbringung in Pflegefamilien von vornherein ab. Sie argumentieren,
dass die Unterbringung in Pflegefamilien als Hilfeform der 
Sozialämter gesetzlich gar nicht vorgesehen sei.
Dieses Verhalten vieler Sozialämter ist nicht nachvollziehbar.
Selbst in einer Broschüre der "Bundesarbeitsgemeinschaft der 
überörtlichen Träger der Sozialhilfe" ist die Unterbringung 
körperlich und "geistig" behinderter Kinder und Jugendlicher in 
Pflegefamilien als Hilfeform aufgeführt.
Die Union will, dass mehr Kinder mit Behinderungen eine Chance auf
ein Leben in der Familie haben. Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion wird 
deshalb ein Fachgespräch mit Vertretern von Betroffenen und den 
beteiligten Behörden veranstalten.

Pressekontakt:

CDU/CSU - Bundestagsfraktion
Pressestelle
Telefon: (030) 227-52360
Fax: (030) 227-56660
Internet: http://www.cducsu.de
Email: fraktion@cducsu.de

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