CDU/CSU-Bundestagsfraktion
Hasselfeldt: Mittelstand bleibt weiterhin Verlierer bei den rot-grünen Steuerplänen
Berlin (ots)
Zu dem von der rot-günen Koalitionsfraktion heute vorgelegten Kabinettsentwurf zur Unternehmensteuer äußert die finanzpolitische Sprecherin der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Gerda Hasselfeldt MdB:
Der Mittelstand ist der Verlierer dieser rot-grünen Steuerpläne. Trotz massiver Kritik, die im Vorfeld von Experten zu diesem Projekt geäußert wurde, hält die Regierung weiterhin an den mittelstandsfeindlichen Plänen für ihr Konzept fest. Die Option für Personenunternehmen zur Körperschaftsbesteuerung ist schlichtweg nicht praktikabel. Neben einem erhöhten Verwaltungsaufwand werden diese Unternehmen zunächst mit einer enormen Steuerlast überzogen, da sie stille Reserven aufdecken und versteuern müssen. Auch wenn sie den scheinbaren Vorteil eines Geschäftsführergehaltes sowie der Bildung von Pensionsrückstellungen in Anspruch nehmen können, müssen sie in Verlustjahren von der Substanz ihres Unternehmens leben. Im Erbfall erhöht sich durch die andere Bewertung ihres Unternehmens die Steuerlast auf das Fünffache. Die Rückkehr zur Einkommensbesteuerung ist ihnen aus finanziellen Gründen verwehrt, denn dann wird z.B. die auf 10 Jahre gestundete Steuer aus der Aufdeckung der stillen Reserven sofort fällig. Die Senkung der Einkommensteuertarife kommt für kleine Betriebe zu halbherzig und zu spät.
Bereits im sogenannten Steuerentlastungsgesetz haben kleine und mittlere Betriebe erhebliche Vorleistungen erbracht, z.B. durch die geänderte Teilwertabschreibung und Abschaffung des halben Steuersatzes bei Betriebsaufgabe und -veräußerung.
Das Halbeinkünfteverfahren ist nicht europatauglicher als das bisher angewandte Anrechnungsverfahren, das die individuelle Leistungsfähigkeit besser berücksichtigt. Denn die Definitivbesteuerung von 25 % auf Gesellschaftsebene bleibt in jedem Fall erhalten. Für Anleger mit einem Steuersatz unter 40% bedeutet das Halbeinkünfteverfahren sogar eine Verschlechterung, denn ihre persönliche Steuerlast steigt.
Die Senkung der Einkommensteuersätze kommt zudem zu spät und zu halbherzig, sie erfolgt in mehreren Stufen bis zum Jahr 2005 und zeigt gerade im unteren Bereich des Tarifverlaufs einen steilen Anstieg auf.
Die Union fordert deshalb eine schnellere Senkung der Einkommensteuersätze, weil nur so alle Steuerbürger wirksam entlastet werden können sowie die Abkehr von dem Optionsmodell und dem Halbeinkünfteverfahren. Statt dessen fordern wir die Wiedereinführung des halben Steuersatzes für Betriebsaufgabe und -veräußerung.
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