Hüppe: Mehr behinderte Kinder in Pflege- und Adoptivfamilien - Fachleute fordern gesetzliche Änderungen
Berlin (ots)
Anlässlich des Fachgesprächs der CDU/CSU-Bundestagsfraktion zum Thema "Kinder mit Behinderungen haben ein Recht auf Familie" erklärt der Beauftragte der CDU/CSU-Bundestagsfraktion für die Belange der Menschen mit Behinderungen, Hubert Hüppe MdB:
Für behinderte Kinder und Jugendliche muss es mehr Chancen geben, in einem familiären Umfeld aufzuwachsen. Dies ist das Ergebnis eines Fachgesprächs der CDU/CSU-Bundestagsfraktion mit Betroffenenverbänden, Dienstleistern für Pflegefamilien, Sozial- und Jugendämtern gestern in Berlin.
Die Teilnehmer des Fachgesprächs waren überwiegend der Ansicht, dass Kinder und Jugendliche mit körperlichen oder sogenannten "geistigen" Behinderungen der Jugendhilfe zugeordnet werden sollten. Nach Meinung der Gesprächsteilnehmer sollten alternativ die Sozialämter verpflichtet werden, vor und während einer Heimunterbringung zu prüfen, ob eine Unterbringung in einer Pflege- oder Adoptivfamilie in Betracht kommt.
Frauke Zottmann-Neumeister, Leiterin der Sonderpädagogischen Pflegestellen der Diakonie Düsseldorf, machte die Probleme in der Praxis deutlich: "Haben die Kinder und Jugendlichen eine körperliche oder sogenannte "geistige" Behinderung und können sie nicht in ihrer Herkunftsfamilie verbleiben, so entscheiden sich die Sozialämter häufig für eine Heimunterbringung, eine Unterbringung in einer Pflege- oder Adoptivfamilie erfolgt dagegen selten". Im Gegensatz zu den Sozialämtern vermittelt das für Hilfen zur Erziehung und für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche zuständige Jugendamt häufig Pflege- oder Adoptivfamilien. Das Jugendamt ist nach dem achten Sozialgesetzbuch verpflichtet, zu prüfen, ob eine Pflege- oder Adoptivfamilie in Betracht kommt. Frauke Zottmann-Neumeister wies auf Fälle hin, in denen Kinder aufgrund von Gewaltanwendung der Eltern eine Behinderung haben und das Sozialamt eine Unterbringung in zur Verfügung stehenden Pflegefamilien abgelehnt habe. Die Kinder seien dann in Heimen untergekommen.
Dr. Thomas Meysen vom Deutschen Institut für Jugendhilfe und Familienrecht wies darauf hin, dass die derzeitige Rechtslage das Hauptproblem sei. Eine ausdrückliche Prüfungspflicht der Sozialämter bestehe nicht. Die Jugendämter erklärten sich häufig für unzuständig für "geistig" und körperlich behinderte Kinder und Jugendliche und verwiesen auf die Sozialämter. Diese seien für Eingliederungshilfen für "geistig" und körperlich behinderte Kinder und Jugendliche vorrangig leistungsverpflichtet. Die Sozialämter sähen sich für eine Unterbringung in Pflegefamilien aber häufig nicht in der Pflicht oder nicht in der Lage und bevorzugten Heimunterbringung. Lösungen könnten nach Ansicht von Dr. Thomas Meysen entweder so aussehen, dass die "geistig" und körperlich behinderten Kinder und Jugendlichen der Jugendhilfe zugeordnet werden oder dass eine Prüfungspflicht der Sozialämter ausdrücklich normiert wird.
Prof. Dr. Klaus Wolf, Universität Siegen, forderte, dass in Deutschland Strukturen für eine Unterbringung behinderter Kinder und Jugendlicher in Pflegefamilien aufgebaut werden müssten. "Die Strukturen müssen so aussehen, dass eine ausreichende finanzielle Unterstützung und eine Betreuung und Begleitung von Pflegefamilien stattfindet", so der im Bereich Sonderpädagogik öffentlicher Erziehung tätige Pädagoge. Einig waren sich die anwesenden Vertreter von Betroffenenverbänden, Dienstleistern für Pflegefamilien sowie Sozial- und Jugendämtern, dass diese Strukturen nur dann entstünden, wenn eine Pflicht der zuständigen Stellen bestehe, Familienpflege vor und während einer Heimunterbringung zu prüfen. Prof. Dr. Klaus Wolf betonte, dass keinesfalls eine Pflegefamilie immer die beste Form der Unterbringung sei, Heime seien in einigen Fällen die bessere Hilfeform. Zur Zeit gebe es aber aufgrund fehlender Strukturen im Bereich Pflegefamilien keine ausreichenden Alternativen zur Heimunterbringung.
Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion wird intensiv daran arbeiten, dass mehr behinderte Kinder und Jugendliche, die nicht in ihrer Herkunftsfamilie verbleiben können, in einer Familie aufwachsen können. Hierbei wird sie die Vorschläge aus dem Fachgespräch prüfen, ob körperlich und "geistig" behinderte Kinder und Jugendliche sinnvollerweise der Jugendhilfe zugeordnet werden können oder die Sozialämter ausdrücklich verpflichtet werden sollten, die Unterbringung in eine Pflege- oder Adoptivfamilie zu prüfen.
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