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Hüppe: Embryonenschutz nicht verwässern!
Berlin (ots)
Zur Erteilung eines Patents auf genetisch veränderte menschliche Embryozellen durch das Europäische Patentamt erklärt Hubert Hüppe MdB, Mitglied des Gesundheitsausschusses:
Das Europäische Patent EP 0 695 351 gewährt der Universität Edinburgh Patentschutz für ein Verfahren, das auch die Züchtung genetisch veränderter menschlicher Embryonen beinhaltet.
Damit verstößt das Patent gegen Artikel 53 a des Europäischen Patentübereinkommens, das "Erfindungen, deren Veröffentlichung oder Verwertung gegen die öffentliche Ordnung oder die guten Sitten verstoßen würde" von der Patentierbarkeit ausschließt.
Zudem hat das Europäsiche Patentamt im September letzten Jahres die EU-Biopatentrichtlinie in seine Ausführungsordnung übernommen. Artikel 6 der Richtlinie erklärt Keimbahneingriffe bei menschlichen Lebewesen und die Verwendung menschlicher Embryonen zu industriellen oder kommerziellen Zwecken als nicht patentierbar. Seither dürften keine derartigen Europäischen Patente mehr erteilt werden. Es ist im anstehenden Einspruchsverfahren zu prüfen, ob diese Bestimmung der Ausführungsverordnung auch bei einem bereits eingereichten Patentantrag hätte greifen müssen.
Zugleich wirft dieser Vorgang die Frage auf, warum das Patentamt ein einmal - offensichtlich fehlerhaft - erteiltes Patent nicht von sich aus annullieren kann. Es ist unakzeptabel, dass in einem solchen Fall nur der mit erheblichen Kosten verbundene Einspruch Dritter als Ausweg bleibt.
Schneller als erwartet ist damit eine Situtation eingetreten, wo sich erweisen muss, wie stark unsere gesellschaftliche Widerstandskraft gegen Phantasien von "Menschenparks" tatsächlich ist.
Das seit Januar 1991 geltende deutsche Embryonenschutzgesetz bedroht jede Verwendung menschlicher Embryonen, die nicht ihrer Erhaltung und der Herbeiführung einer Schwangerschaft dienen, insbesondere aber das Klonen und die künstliche Veränderung menschlicher Keimbahnzellen, mit Freiheitsstrafe. Es war bisher durchgängig erklärte Position aller politischen Parteien, dass dies aufrecht erhalten werden muss.
Ein rechtsgültiges Europäisches Patent würde wesentlich durchgreifendere ethische Verschiebungen bewirken als die wohlmeinendsten Grundsatzreden. Das späte Tätigwerden der Bundesregierung, die erst jetzt, nach umfangreicher Presseberichterstattung, einen Patenteinspruch ankündigt, ist zu bedauern.
Wenn aber gleichzeitig das von der grünen Ministerin Andrea Fischer und der grünen Staatssekretärin Christa Nickels geführte Gesundheitsministerium per Internet für Mai zu einem Symposium über Fortpflanzungsmedizin einlädt, wo ausweislich der "Leitfragen" zentrale Punkte des Embryonenschutzgesetzes zur Diskussion gestellt werden, wird die Notwendigkeit jeder Anstrengung zur Verteidigung des Embryonenschutzgesetzes umso deutlicher
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