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Bleser/Klöckner: Gesetz gegen unerlaubte Telefonwerbung schnell umsetzen

Berlin (ots)

Zur Ankündigung des
Bundesverbraucherschutzministers Horst Seehofer und der 
Bundesjustizministerin Brigitte Zypries, endlich gegen belästigende 
Anrufe gesetzlich vorzugehen, erklären der Vorsitzende der 
Arbeitsgruppe Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz, Peter 
Bleser MdB, und die Verbraucherschutzbeauftragte der 
CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Julia Klöckner MdB:
Wir begrüßen die Einsicht der federführenden 
Bundesjustizministerin Zypries nach monatelangen Aufforderungen 
endlich dem Anliegen der CDU/CSU-Bundestagsfraktion zu folgen. 
Anreize für illegale Anrufe darf es nicht länger geben, und 
Vertragsbindungen müssen hinterfragt werden. Unerbetene Werbeanrufe 
sind für jeden belästigend und schädigen das Image der Unternehmen, 
die sich an Recht und Gesetz halten.
Noch im vergangenen Jahr leugnete das SPD-Ministerium 
Handlungsbedarf. Schritt für Schritt konnte auch die 
Bundesjustizministerin von weiterführenden Maßnahmen überzeugt 
werden. Schade nur, dass sie ihre neuen Vorschläge nur häppchenweise 
auf Pressekonferenzen präsentiert, so dass eine schnelle gesetzliche 
Regelung bisher nicht möglich war. Erst vor einigen Monaten hatte 
sich die Justizministerin auf Drängen der CDU/CSU-Bundestagsfraktion 
bereit erklärt, Maßnahmen gegen unerlaubte Telefonwerbung 
vorzustellen und anschließend die Einführung eines 
Bußgeldtatbestandes und das Verbot der Rufnummernunterdrückung bei 
gewerblichen Anrufen vorgeschlagen. Ebenso wird mit der Erweiterung 
des Widerrufsrechts auf Lotterie und Gewinnspiele der Forderung der 
Union nachgekommen. Denn auch dies hat die CDU/CSU-Bundestagfraktion 
bereits vor einiger Zeit als Ergebnis einer internen Anhörung als 
Anregung an das Bundesjustizministerium gegeben.
Vor allem Verträge bzw. Vertragswechsel im 
Telekommunikationsbereich, bei denen der Verbraucher die konkrete 
Leistungserbringung bzw. die Umstellung der Leistung nicht bemerkt, 
müssen künftig schriftlich noch einmal bestätigt werden. Ein neuer 
Vertragspartner muss also bei einem bestehenden Vertragsverhältnis 
schriftlich nachweisen, dass der Kunde wechseln will. Damit wird eine
Vertragsumstellung ohne Wissen des Verbrauchers unterbunden. Dieses 
Verfahren hat sich schon im Strombereich bewährt. Ähnliche Probleme 
wie bei der Telefonumstellung können aber auch in anderen Bereichen 
auftauchen. Deshalb ist es wichtig zu prüfen, inwieweit eine solche 
Regelung ausgeweitet werden muss.
Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion begrüßt, dass die Ministerin das 
Problem nicht länger ignoriert und zusammen mit 
Bundeswirtschaftsminister Michael Glos und 
Bundesverbraucherschutzminister Horst Seehofer gesetzlich aktiv wird.
Jetzt gilt es, die Vorhaben schnell umzusetzen und im 
parlamentarischen Verfahren genau zu prüfen, ob noch weitergehende 
Änderungen sinnvoll sind.

Pressekontakt:

CDU/CSU - Bundestagsfraktion
Pressestelle
Telefon: (030) 227-52360
Fax: (030) 227-56660
Internet: http://www.cducsu.de
Email: fraktion@cducsu.de

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