Bleser/Klöckner: Gesetz gegen unerlaubte Telefonwerbung schnell umsetzen
Berlin (ots)
Zur Ankündigung des Bundesverbraucherschutzministers Horst Seehofer und der Bundesjustizministerin Brigitte Zypries, endlich gegen belästigende Anrufe gesetzlich vorzugehen, erklären der Vorsitzende der Arbeitsgruppe Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz, Peter Bleser MdB, und die Verbraucherschutzbeauftragte der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Julia Klöckner MdB:
Wir begrüßen die Einsicht der federführenden Bundesjustizministerin Zypries nach monatelangen Aufforderungen endlich dem Anliegen der CDU/CSU-Bundestagsfraktion zu folgen. Anreize für illegale Anrufe darf es nicht länger geben, und Vertragsbindungen müssen hinterfragt werden. Unerbetene Werbeanrufe sind für jeden belästigend und schädigen das Image der Unternehmen, die sich an Recht und Gesetz halten.
Noch im vergangenen Jahr leugnete das SPD-Ministerium Handlungsbedarf. Schritt für Schritt konnte auch die Bundesjustizministerin von weiterführenden Maßnahmen überzeugt werden. Schade nur, dass sie ihre neuen Vorschläge nur häppchenweise auf Pressekonferenzen präsentiert, so dass eine schnelle gesetzliche Regelung bisher nicht möglich war. Erst vor einigen Monaten hatte sich die Justizministerin auf Drängen der CDU/CSU-Bundestagsfraktion bereit erklärt, Maßnahmen gegen unerlaubte Telefonwerbung vorzustellen und anschließend die Einführung eines Bußgeldtatbestandes und das Verbot der Rufnummernunterdrückung bei gewerblichen Anrufen vorgeschlagen. Ebenso wird mit der Erweiterung des Widerrufsrechts auf Lotterie und Gewinnspiele der Forderung der Union nachgekommen. Denn auch dies hat die CDU/CSU-Bundestagfraktion bereits vor einiger Zeit als Ergebnis einer internen Anhörung als Anregung an das Bundesjustizministerium gegeben.
Vor allem Verträge bzw. Vertragswechsel im Telekommunikationsbereich, bei denen der Verbraucher die konkrete Leistungserbringung bzw. die Umstellung der Leistung nicht bemerkt, müssen künftig schriftlich noch einmal bestätigt werden. Ein neuer Vertragspartner muss also bei einem bestehenden Vertragsverhältnis schriftlich nachweisen, dass der Kunde wechseln will. Damit wird eine Vertragsumstellung ohne Wissen des Verbrauchers unterbunden. Dieses Verfahren hat sich schon im Strombereich bewährt. Ähnliche Probleme wie bei der Telefonumstellung können aber auch in anderen Bereichen auftauchen. Deshalb ist es wichtig zu prüfen, inwieweit eine solche Regelung ausgeweitet werden muss.
Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion begrüßt, dass die Ministerin das Problem nicht länger ignoriert und zusammen mit Bundeswirtschaftsminister Michael Glos und Bundesverbraucherschutzminister Horst Seehofer gesetzlich aktiv wird. Jetzt gilt es, die Vorhaben schnell umzusetzen und im parlamentarischen Verfahren genau zu prüfen, ob noch weitergehende Änderungen sinnvoll sind.
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