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CDU/CSU-Bundestagsfraktion
Information zur Fraktionsvorstandswahl

Berlin (ots)

Ein Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion teilt
mit:
Auf ihrer Sitzung am 29. Februar 2000 wählt die
CDU/CSU-Bundestagsfraktion die engere Fraktionsführung
(Geschäftsführender Vorstand). Dazu gehören neben dem
Fraktionsvorsitzenden die stellvertretenden Vorsitzenden, die
Parlamentarischen Geschäftsführer und die Justiziare.
Gemäß der Vereinbarung über die Fortführung der
Fraktionsgemeinschaft zwischen CDU und CSU und der Arbeitsordnung der
Fraktion wird der Vorsitzende auf Vorschlag der Parteivorsitzenden
von CDU und CSU von der Gesamtfraktion gewählt.
Über die von der CDU bzw. CSU gestellten Stellvertreter,
Parlamentarischen Geschäftsführer und Justiziare entscheiden die
Abgeordneten von CDU und CSU gesondert. Da die CSU ihre Vertreter (1.
Stellvertretender Vorsitzender und Vorsitzender der CSU-Landesgruppe
Michael Glos, stellvertretender Vorsitzender Horst Seehofer,
Parlamentarischer Geschäftsführer Peter Ramsauer, Justiziar Wolfgang
Bötsch) zu Beginn der Legislaturperiode für vier Jahre gewählt hat,
stehen am 29. Februar 2000 nur die CDU-Positionen der engeren
Fraktionsführung zur Neuwahl an.
Auf Vorschlag des designierten Fraktionsvorsitzenden Friedrich
Merz hat die CDU/CSU-Fraktion in ihrer Sitzung am 22. Februar 2000
gebilligt, dass die stellvertretenden Vorsitzenden für feststehende
Aufgabenbereiche gewählt werden. Den Grundzügen des künftigen
Aufgabenzuschnitts hat die Fraktion in dieser Sitzung zugestimmt. Sie
hat ebenfalls zugestimmt, dass der stellvertretende
Fraktionsvorsitzende Horst Seehofer den Aufgabenbereich Arbeit,
Soziales und Gesundheit und der Fraktionsvorsitzende selbst die
Zuständigkeit für Europa übernehmen wird.
Aufgrund dieser Vorentscheidung sind vom CDU-Teil der Fraktion für
folgende Aufgabenbereiche stellvertretende Vorsitzende zu wählen:
Aufgabenbereich Außen, Verteidigung, Sicherheit
   Aufgabenbereich Recht und Innen
   Aufgabenbereich Finanzen und Wirtschaft
   Aufgabenbereich Aufbau Ost
   Aufgabenbereich Infrastruktur (Bauwesen, Verkehr, Umwelt,
   Landwirtschaft)
   Aufgabenbereich Familie, Bildung, Gesellschaftspolitik und Kirchen
Für das Wahlverfahren gilt grundsätzlich:
Gewählt ist, wer mehr als die Hälfte der abgegebenen Stimmen
(absolute Mehrheit) erhält.
Wird die absolute Mehrheit nicht erreicht, findet ein zweiter
Wahlgang statt.
Wird im zweiten Wahlgang die absolute Mehrheit nicht erreicht,
findet ein dritter Wahlgang statt, zu dem auch weitere Kandidaten
vorgeschlagen werden können.
Wird im dritten Wahlgang die absolute Mehrheit nicht erreicht, so
findet eine Stichwahl zwischen den beiden Kandidaten mit den höchsten
Stimmenzahlen statt.
Die Parlamentarischen Geschäftsführer und der Justiziar des
CDU-Teils der Fraktion werden auf Vorschlag des Vorsitzenden in einem
Wahlgang gewählt.
Die Wahl der Arbeitsgruppenvorsitzenden, der Obleute und der
sonstigen Ämter der Fraktion ist für einen späteren Zeitpunkt
vorgesehen.

Rückfragen bitte an:

CDU/CSU-Bundestagsfraktion
Pressestelle
Tel.: (030) 227-52360
Fax: (030) 227-56660
Internet: http://www.cducsu.bundestag.de
E -Mail: fraktion@CDUCSU.Bundestag.de

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