Gehb: Neuer Schutz greift
Berlin (ots)
Zur Bestätigung einer nachträglich angeordneten Sicherungsverwahrung für einen Mörder durch den Bundesgerichtshof erklärt der rechtspolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Dr. Jürgen Gehb MdB:
Lange Zeit konnten gefährliche Gewalttäter weder mit der Verurteilung originär noch nachträglich in Sicherungsverwahrung genommen werden können, wenn sie ihre Straftaten vor 1995 im Beitrittsgebiet verübt haben. Diese Lücke für DDR-Altfälle, die besonders von der brandenburgischen Justizministerin Beate Blechinger (CDU) beklagt wurde, konnte durch die Koalition im Frühjahr 2007 geschlossen werden.
Der Bundesgerichtshof hat nun eine vom Landgericht Frankfurt/Oder nachträglich angeordnete Sicherungsverwahrung in einem dieser "DDR-Altfälle" (Tötung einer Frau und deren Sohn im Jahr 1992) bestätigt und diese Neuregelung für extrem gefährliche Täter als verfassungskonform angesehen (BGH-Beschluss vom 15.04.2008 - 5 StR 431/07).
Damit ist durch den Gesetzgeber wie durch die Rechtsprechung des BGH sichergestellt, dass weiterhin hochgradig gefährliche Sexualstraftäter (DDR-Altfälle) als "tickende Zeitbomben" nicht aus der Haft entlassen werden müssen.
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