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Gehb: Rechtsstellung der Scheinväter verbessert sich weiter

Berlin (ots)

Zu der Entscheidung des Bundesgerichtshofs, einem
Scheinvater die Geltendmachung von Regressansprüchen gegen den 
tatsächlichen Vater zu erleichtern, erklärt der rechtspolitische 
Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Dr. Jürgen Gehb MdB:
Das Urteil des BGH vom 16.04.2008 (XII ZR 144/06) ist 
uneingeschränkt zu begrüßen. Es kann als weiterer Meilenstein auf dem
Weg zur Verbesserung der Rechtsstellung "gehörnter" Väter betrachtet 
werden.
Der BGH hat mit seiner Entscheidung einen unbefriedigenden 
Rechtszustand behoben. So konnte bislang ein Scheinvater, der seine 
Vaterschaft mit Erfolg angefochten hat, seine Regressansprüche gegen 
den tatsächlichen Kindesvater wegen zu Unrecht gezahlter 
Unterhaltsansprüche nicht durchsetzen, solange sich dieser oder die 
Mutter des "Kuckuckskindes" weigerten, ein 
Vaterschaftsfeststellungsverfahren durchführen zu lassen. Der BGH hat
nunmehr für diese Fälle eine Pflicht zur Durchführung eines 
Vaterschaftsfeststellungsverfahrens bejaht und zu Recht darauf 
hingewiesen, dass bei einer Beibehaltung des gegenwärtigen 
Rechtszustandes der Scheinvater faktisch der Willkür der Kindesmutter
und des wahren Erzeugers ausgeliefert wäre. Die Entscheidung ist in 
einer Linie mit der kürzlich im Deutschen Bundestag verabschiedeten 
und auf Initiative der CDU/CSU-Bundestagsfraktion zurückzuführenden 
Erleichterung des Vaterschaftsfeststellungsverfahrens zu sehen.
Es war überfällig, dass nunmehr endlich auch wieder die Rechte 
derjenigen, die "betrogen" wurden und nicht mehr nur die Rechte 
derjenigen, die "betrogen" haben, ins Blickfeld geraten.

Pressekontakt:

CDU/CSU - Bundestagsfraktion
Pressestelle
Telefon: (030) 227-52360
Fax: (030) 227-56660
Internet: http://www.cducsu.de
Email: fraktion@cducsu.de

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