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Bernhardt/Gutting/Aigner: Union lehnt Schulgeldpläne des Bundesfinanzministeriums ab

Berlin (ots)

Zur vorgesehenen Streichung der steuerlichen
Absetzbarkeit von Schulgeld im Referentenentwurf eines 
Jahressteuergesetzes 2009 erklären der finanzpolitische Sprecher der 
CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Otto Bernhardt MdB, der zuständige 
Berichterstatter der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Olav Gutting MdB, 
sowie die bildungspolitische Sprecherin der 
CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Ilse Aigner MdB:
Die im Referentenentwurf eines Jahressteuergesetzes 2009 
vorgesehene Regelung, dass Schulgeldzahlungen für den Besuch von 
Privatschulen ab 2011 überhaupt nicht mehr als Sonderausgaben geltend
gemacht werden können, lehnt die Union entschieden ab.
Bislang können noch 30 % des Schulgeldes für den Besuch von 
Privatschulen als Sonderausgaben abgezogen werden. Bis zur 
vollständigen Streichung ab 2011 sieht der Referentenentwurf eine 
Übergangsregelung vor und zwar eine Begrenzung auf 3.000 EUR in 2008,
auf 2.000 EUR in 2009 und auf 1.000 EUR in 2010.
Hintergrund für die Vorschläge des Bundesfinanzministeriums ist 
ein Urteil des Europäischen Gerichtshofes (EuGH). Das oberste 
Europäische Gericht hat im September 2007 entschieden, dass Eltern, 
die ihre Kinder auf Privatschulen in anderen EU-Staaten schicken, 
auch Anspruch auf die Steuerbegünstigung durch den deutschen Fiskus 
haben. Im Klartext: Der Staat darf deutsche Privatschulen nicht 
besser stellen als andere Privatschulen in Europa.
Diese Vorgabe der EuGH-Richter will das Bundesfinanzministerium 
nun offensichtlich dazu nutzen, um in Zukunft überhaupt keine 
Schulgeldzahlung mehr für den Besuch von Privatschulen steuerlich 
absetzbar zu machen.
Dabei stellt das Bundesfinanzministerium in seiner 
Gesetzesbegründung selbst fest, dass in der Vergangenheit nur in 3 % 
der Fälle der absetzbare Höchstbetrag der Schuldgeldzahlungen über 
2.000 EUR lag.
Es besteht daher überhaupt keine Veranlassung, die steuerliche 
Absetzbarkeit von Schuldgeldzahlungen in voller Höhe zu streichen. 
Nichts anderes gilt auch nach dem Urteil des EuGH. Es ist allein 
Sache der Familien, sich ggf. für eine Privatschule im Ausland zu 
entscheiden. Dabei ist auch zu sehen, dass derzeit nur rund 17.000 
deutsche Schülerinnen und Schüler an Schulen außerhalb Deutschlands 
angemeldet sind.
Demgegenüber besuchten im Schuljahr 2005/06 rund 873.000 
Schülerinnen und Schüler private Schulen in Deutschland; das waren 
2,9 % mehr als im Vorjahr und 52,0 % mehr als 1992. Von den 12,3 
Millionen Schülerinnen und Schülern in öffentlichen und privaten 
Schulen wurde damit im Schuljahr 2005/06 rund jeder 14. Schüler in 
einer Privatschule unterrichtet (1992/93 jeder 20. Schüler).
Eine vollständige Streichung der steuerlichen Absetzbarkeit von 
Schuldgeld schießt daher weit über das Ziel hinaus. Die Union ist 
nicht bereit diesen Weg, der ein Anschlag auf das wichtige 
Privatschulwesen in Deutschland ist, mitzugehen. Unser Ziel ist es, 
das Bildungsangebot in Deutschland zu verbessern und nicht - wie im 
Referentenentwurf des Bundesfinanzministeriums vorgesehen - 
einzuschränken.

Pressekontakt:

CDU/CSU - Bundestagsfraktion
Pressestelle
Telefon: (030) 227-52360
Fax: (030) 227-56660
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