Zöller/Bleser: Umweltminister muss nachbessern
Berlin (ots)
Zu den anhaltenden Diskussionen über die Details der Ausgestaltung des Referentenentwurfes für ein Umweltgesetzbuch (UGB) erklären der Stellvertretende Vorsitzende der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Wolfgang Zöller MdB, und der Vorsitzende der Arbeitsgruppe Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Peter Bleser MdB:
Der uns bisher zur Kenntnis gelangte Entwurf des Bundesumweltministers für ein Umweltgesetzbuch erfüllt bei Weitem nicht die im Koalitionsvertrag klar formulierten Ziele, das stark zersplitterte Umweltrecht übersichtlich zusammenzuführen, die Genehmigungsverfahren zu vereinfachen und zu verkürzen und so zu einer Stärkung der Innovations- und Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Wirtschaft beizutragen. Der Entwurf enthält stattdessen zahlreiche Verschärfungen, die weder ökologisch oder wirtschaftlich geboten sind, noch aufgrund europarechtlicher Vorgaben erforderlich sind.
Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion wird im parlamentarischen Verfahren darauf achten, dass es bei der Formulierung des UGB weder zu einer Verschärfung, noch zu einer Aufweichung der hohen Umweltschutzstandards kommt.
Darüber hinaus legt die Union Wert darauf, dass bisher genehmigungsfreie Verfahren auch in Zukunft keine Genehmigung erfordern und ungerechtfertigte Eingriffe in die Eigentumsrechte von Landwirten und Familienbetrieben im ländlichen Raum unterbleiben. Dies betrifft die sogenannten "Alten Rechte", Regelungen zu Abstandsflächen zu Gewässern sowie wasserrechtliche Genehmigungen. Im Übrigen werden wir Doppelregelungen zur "Guten fachlichen Praxis" im Fach- und Umweltrecht ebenso ablehnen wie Verschärfungen der ohnehin schon strengen Genehmigungsverfahren für Biogasanlagen und Viehställe.
Angesichts der aktuellen Diskussion um Nahrungsmittelpreise und die Verknappung von Ackerland ist auch die starre Haltung des Bundesumweltministers beim Flächenausgleich für Baumaßnahmen nicht nachvollziehbar. Wir unterstützen jegliche Bemühungen zur Reduzierung des immensen Verbrauchs wertvoller land- und forstwirtschaftlich genutzter Flächen für Ausgleichsmaßnahmen. Eingriffe sollten automatisch zu einer Ausgleichszahlung führen. Diese Gelder müssten dann zweckgebunden für Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege am Ort des Eingriffs oder im betroffenen Naturraum mit dem Ziel eingesetzt werden, den größtmöglichen Effekt für Natur und Landschaft zu erreichen.
Wir sehen noch erheblichen Diskussions- und Anpassungsbedarf vor der Versendung eines Referentenentwurfes für das "Mammutprojekt Umweltgesetzbuch", das mit über 1.200 Seiten Umfang auch anschließend nicht unter Zeitdruck durch das parlamentarische Verfahren gejagt werden darf.
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