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Zöller/Bleser: Umweltminister muss nachbessern

Berlin (ots)

Zu den anhaltenden Diskussionen über die Details
der Ausgestaltung des Referentenentwurfes für ein Umweltgesetzbuch 
(UGB) erklären der Stellvertretende Vorsitzende der 
CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Wolfgang Zöller MdB, und der Vorsitzende 
der Arbeitsgruppe Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz der
CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Peter Bleser MdB:
Der uns bisher zur Kenntnis gelangte Entwurf des 
Bundesumweltministers für ein Umweltgesetzbuch erfüllt bei Weitem 
nicht die im Koalitionsvertrag klar formulierten Ziele, das stark 
zersplitterte Umweltrecht übersichtlich zusammenzuführen, die 
Genehmigungsverfahren zu vereinfachen und zu verkürzen und so zu 
einer Stärkung der Innovations- und Wettbewerbsfähigkeit der 
deutschen Wirtschaft beizutragen. Der Entwurf enthält stattdessen 
zahlreiche Verschärfungen, die weder ökologisch oder wirtschaftlich 
geboten sind, noch aufgrund europarechtlicher Vorgaben erforderlich 
sind.
Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion wird im parlamentarischen Verfahren
darauf achten, dass es bei der Formulierung des UGB weder zu einer 
Verschärfung, noch zu einer Aufweichung der hohen 
Umweltschutzstandards kommt.
Darüber hinaus legt die Union Wert darauf, dass bisher 
genehmigungsfreie Verfahren auch in Zukunft keine Genehmigung 
erfordern und ungerechtfertigte Eingriffe in die Eigentumsrechte von 
Landwirten und Familienbetrieben im ländlichen Raum unterbleiben. 
Dies betrifft die sogenannten "Alten Rechte", Regelungen zu 
Abstandsflächen zu Gewässern sowie wasserrechtliche Genehmigungen.
Im Übrigen werden wir Doppelregelungen zur "Guten fachlichen Praxis" 
im Fach- und Umweltrecht ebenso ablehnen wie Verschärfungen der 
ohnehin schon strengen  Genehmigungsverfahren für Biogasanlagen und 
Viehställe.
Angesichts der aktuellen Diskussion um Nahrungsmittelpreise und 
die Verknappung von Ackerland ist auch die starre Haltung des 
Bundesumweltministers beim Flächenausgleich für Baumaßnahmen nicht 
nachvollziehbar. Wir unterstützen jegliche Bemühungen zur Reduzierung
des immensen Verbrauchs wertvoller land- und forstwirtschaftlich 
genutzter Flächen für Ausgleichsmaßnahmen.
Eingriffe sollten automatisch zu einer Ausgleichszahlung führen. 
Diese Gelder müssten dann zweckgebunden für Maßnahmen des 
Naturschutzes und der Landschaftspflege am Ort des Eingriffs oder im 
betroffenen Naturraum mit dem Ziel eingesetzt werden, den 
größtmöglichen Effekt für Natur und Landschaft zu erreichen.
Wir sehen noch erheblichen Diskussions- und Anpassungsbedarf vor 
der Versendung eines Referentenentwurfes für das "Mammutprojekt 
Umweltgesetzbuch", das mit über 1.200 Seiten Umfang auch anschließend
nicht unter Zeitdruck durch das parlamentarische Verfahren gejagt 
werden darf.

Pressekontakt:

CDU/CSU - Bundestagsfraktion
Pressestelle
Telefon: (030) 227-52360
Fax: (030) 227-56660
Internet: http://www.cducsu.de
Email: fraktion@cducsu.de

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