Götz: Planungssicherheit bei städtebaulichen Verträgen
Berlin (ots)
Zum Beschluss des Bundeskabinetts zur Reform des Vergaberechts erklärt der kommunalpolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Peter Götz MdB:
Die Kommunen begrüßen die Verabschiedung des Gesetzentwurfs zum Vergaberecht im Bundeskabinett. Dieses Vorhaben schafft Planungssicherheit bei städtebaulichen Entscheidungen. Vor allem wird klar gestellt, dass der Verkauf kommunaler Grundstücke mit Bauverpflichtungen in der Regel nicht unter das Vergaberecht fällt und somit nicht als ausschreibungspflichtig angesehen wird. Der Gesetzentwurf stärkt das Instrument der städtebaulichen Verträge.
Ausgelöst durch einen Beschluss des Oberlandesgerichtes Düsseldorf unterliegen seit Mitte vergangenen Jahres städtebauliche Entwicklungsverträge in unterschiedlichster Ausgestaltung dem deutschen Vergaberecht. Insbesondere bei Planungsänderungen ergeben sich so unkalkulierbare Risiken für die Kommunen, wie Schadensersatzforderungen und erhebliche zeitliche Verzögerungen. Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf zur Modernisierung des Vergaberechts stellt die unionsgeführte Bundesregierung sicher, dass die kommunalen Handlungsspielräume wieder erweitert werden.
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