Hüppe: Leistungen der Eingliederungshilfe müssen sich am Menschen mit Behinderung orientieren
Berlin (ots)
Anlässlich der Öffentlichen Anhörung des Bundestagsausschuss für Arbeit und Soziales zur Weiterentwicklung der Eingliederungshilfereform für Menschen mit Behinderungen erklärt der Beauftragte der CDU/CSU-Bundestagsfraktion für die Belange der Menschen mit Behinderungen, Hubert Hüppe MdB:
Die Öffentliche Anhörung zur Weiterentwicklung der Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderungen hat gezeigt, dass bei einer Reform ein personenzentrierter Hilfeansatz durchgesetzt werden muss. Hierüber besteht Konsens bei Betroffenen, Verbänden und in der Politik. Personenzentrierte Hilfe bedeutet, dass sich Maßnahmen und Leistungen am individuellen Bedarf des behinderten Menschen orientieren und nicht daran, welche Leistungen vor Ort bestehen. Damit kann jeder Mensch mit Behinderung selbst darüber bestimmen, wo er beispielsweise wohnen und arbeiten möchte.
Notwendig ist der weitergehende Ausbau ambulanter Wohnformen. Ambulantes Wohnen ermöglicht Menschen mit Behinderungen ein hohes Maß an selbstbestimmter Lebensführung und damit gesellschaftlicher Teilhabe. Leistungen der ambulanten Eingliederungshilfe sind zudem meistens kostengünstiger. Für die CDU/CSU-Bundestagsfraktion steht hierbei die Teilhabe behinderter Menschen im Vordergrund und nicht die Kosten. Für uns ist es wichtig, dass jeder Betroffene selber entscheiden können sollte, wie und wo er sein Leben führen möchte.
Ein weiteres Problem, dass bei einer umfassenden Reform der Eingliederungshilfe aufgegriffen werden muss, ist die Zersplitterung der Kostenträgerlandschaft. Viele behinderte Menschen erhalten die Hilfe, die sie benötigen oft nicht oder nur nach zermürbenden Ringen mit den entsprechenden Leistungsträgern. Grund hierfür ist häufig das Verhalten der Träger, die sich die Verantwortung gegenseitig zuschieben, da aufgrund der zahlreichen Leistungen oft keine klaren Abgrenzungen der Zuständigkeiten zwischen den einzelnen Trägern möglich sind.
Die sogenannten Gemeinsamen Servicestellen für Rehabilitation, die Menschen mit Behinderungen durch das System der Leistungsträger lotsen sollen, kommen ihrer Funktion nur in seltenen Fällen ausreichend nach. Hier besteht dringender Handlungsbedarf.
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