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Fischbach: Selbstbestimmung darf nicht höchstes Postulat sein

Berlin (ots)

Anlässlich der ersten Lesung des Gesetzentwurfes
zur Änderung des Betreuungsrechts erklärt die Beauftragte der 
Fraktion für Kirchen und Religionsgemeinschaften, Ingrid Fischbach 
MdB:
Der Gesetzentwurf von Joachim Stünker und Kollegen verfolgt einen 
völlig falschen Ansatz. Was Menschen am Lebensende brauchen, ist 
nicht ein Mehr an Selbstbestimmung, sondern ein Mehr an umfassender 
Zuwendung.
Der Gesetzentwurf gaukelt eine falsche Sicherheit vor, indem er 
suggeriert, mit einer Patientenverfügung allen Ängsten und 
Eventualitäten am Lebensende begegnen zu können. Der Entwurf hebt 
allein darauf ab, mit der Verbindlichkeit von Patientenverfügungen 
das Selbstbestimmungsrecht am Lebensende zu sichern. In der 
Behandlung müssen Wille und Wohl des Patienten beachtet werden. Dafür
allein das Instrument der Patientenverfügung auszubauen, ist der 
falsche Weg und wird den Bedürfnissen sterbenskranker Menschen nicht 
gerecht.
In der Begleitung sterbender Menschen darf die Selbstbestimmung 
nicht das höchste Postulat sein. Vielmehr ist es notwendig, ihnen die
Sicherheit zu vermitteln, dass sie am Lebensende nicht allein 
gelassen werden. Eine solche Sicherheit kann durch 
Patientenverfügungen allein nicht erreicht werden, sondern bedarf 
eines flächendeckenden Ausbaus von palliativmedizinischen Angeboten 
und einer Stärkung der Hospizarbeit.

Pressekontakt:

CDU/CSU - Bundestagsfraktion
Pressestelle
Telefon: (030) 227-52360
Fax: (030) 227-56660
Internet: http://www.cducsu.de
Email: fraktion@cducsu.de

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