CDU/CSU-Bundestagsfraktion
Lippold/Bosbach: Rot-Grün muss konkrete Initiativen zum Tierschutz auf den Weg bringen
Berlin (ots)
Anlässlich der Debatte zum Thema Tierschutz als Staatsziel ins Grundgesetz erklären die Stellvertretenden Vorsitzenden der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Wolfgang Bosbach MdB, und Dr. Klaus Lippold MdB:
Zur weiteren Verbesserung des Tierschutzes können nur konkrete gesetzgeberische Initiativen beitragen. Die Einführung einer gesonderten Staatszielbestimmung Tierschutz in das Grundgesetz verbessert den Tierschutz nicht.
Das ist der Leitgedanke eines Entschließungsantrags der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, den die Fraktion anlässlich der Debatte zum Thema Tierschutz morgen im Deutschen Bundestag einbringt.
Damit soll die Bundesregierung zum Handeln auf dem von ihr bisher vernachlässigten Bereich der weiteren Verbesserung des Tierschutzes in Deutschland bewegt werden. Der Antrag im Wortlaut:
"Der Bundestag wolle beschließen:
Die Bundesregierung wird aufgefordert, zur weiteren Verbesserung des Tierschutzes konkrete Initiativen - sowohl in Deutschland als auf europäischer Ebene - auf den Weg zu bringen.
Der Schutz der Tiere ist im Schutz der natürlichen Lebensgrundlage in unserer Verfassung bereits verankert. Die Einführung einer gesonderten Staatszielbestimmung Tierschutz in das Grundgesetz verbessert den Tierschutz nicht und wird deshalb als nicht zielführend abgelehnt.
Begründung:
Der Deutsche Bundestag achtet die Tiere als Mitgeschöpfe und ist sich seiner Verantwortung für ihr Leben, eine tiergerechte Haltung und damit auch ihr Wohlbefinden bewusst.
Tiere sind Teil unserer Lebenswelt, Quell von Freude für viele Menschen. Deshalb gehört Tierschutz zu einer humanen Gesellschaft, die Mitgefühl mit Tieren zeigt, die Tierquälerei nicht duldet, sondern ächtet.
Tierschutz ist seit langem ein fester Bestandteil unserer Rechtsordnung. Dem Tier als lebendem und fühlendem Wesen kommt damit schon jetzt eine hervorgehobene Stellung zu.
Auch das Grundgesetz bringt schon heute den Tierschutz-Gedanken zum Ausdruck. Der Schutz der natürlichen Lebensgrundlagen (Artikel 20 a Grundgesetz) ist im weiteren Sinne der gesamten Schöpfung verpflichtet. Ganz konkret gibt die Verfassung dem Gesetzgeber die gesetzliche Regelung eines wirksamen Tierschutzes auf (Artikel 74, Absatz 1, Nr. 20 Grundgesetz): Konkretes, praktisches Handeln zum Schutz der Tiere ist Pflicht.
Deshalb wurde unter früheren Bundesregierung der Tierschutz mehrfach, zuletzt 1998, erheblich verbessert. Das Tierschutzgesetz hat den ausdrücklichen Zweck, aus der Verantwortung des Menschen für das Tier als Mitgeschöpf dessen Leben und Wohlbefinden zu schützen. Der Deutsche Bundestag fordert deshalb die Bundesregierung auf, wie die Vorgängerregierung weitere praktische Initiativen für den Tierschutz auf den Weg zu bringen, sowohl in Deutschland als in Europa und bei den WTO-Verhandlungen. Die Bundesrepublik Deutschland gehört in der Europäischen Union zu den Ländern mit den strengsten tierschutzrechtlichen Bestimmungen. Was wir erreicht haben, muss auch in Europa verwirklicht werden.
Der Deutsche Bundestag darf in der Gesetzgebung die europäische Ebene nicht weiter aus ihrer überfälligen einheitlichen Regelungsverpflichtung für die anderen europäischen Mitgliedsstaaten entlassen, indem er sich mit einer Änderung des Grundgesetzes von der inzwischen erreichten Einvernehmlichkeit entfernt.
Stattdessen sind weitere, praktische Initiativen zur einheitlichen Verbesserung des Tierschutzes in Europa erforderlich. Die Bundesregierung hat hier eine große Aufgabe, die kraftvoll angegangen werden muss. Leider ist sie in den letzten eineinhalb Jahren dieser Aufgabe nicht gerecht geworden.
Probleme und Missstände im Tierschutz ergeben sich nicht in erster Linie aus unzureichenden rechtlichen Regelungen, sondern aus einer Missachtung des Gesetzes und vor allem beim grenzüberschreitenden Transport von Tieren. Verbesserungen für den Tierschutz werden darum nicht nur durch weitere Rechtsnormen gefördert, sondern gerade die praktische Durchsetzung der bestehenden und durch die Schärfung des Problembewusstseins der Menschen, deren Obhut Tiere in unserer Gesellschaft anvertraut sind.
Darum setzt sich der Deutsche Bundestag auch weiterhin für eine stetige, konkrete und praktische Verbesserung des Tierschutzes auf nationaler wie europäischer Ebene ein. Eine weitere Erwähnung der Tiere im Grundgesetz nützt dem Tierschutz nicht. Ein Gesetzgeber, für den Tierschutz ohnehin einen hohen Stellenwert hat, sollte konkret Gesetze zur weiteren Verbesserung des Tierschutzes erlassen oder ändern oder - auf europäischer Ebene - auf Änderungen hinwirken statt sich selbst mit einer Verfassungsänderung einen Gesetzgebungsauftrag zu erteilen und lediglich den Anschein zu erwecken, als sei alleine hierdurch schon ein noch wirksamerer Tierschutz garantiert.
Der Deutsche Bundestag lehnt die Einführung einer gesonderten Staatszielbestimmung Tierschutz in das Grundgesetz daher ab.
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