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Geis: In Brandenburg siegt die Vernunft

Berlin (ots)

Zu den Bestrebungen in der Landesregierung
Brandenburgs die Graffiti-Bekämpfung zu verstärken, erklärt der
rechtspolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Norbert
Geis MdB:
Innenminister Jörg Schönbohm und Justizminister Kurt Schelter
(beide CDU) wollen die landesrechtlichen Bußgeldvorschriften in
Brandenburg bei Graffiti-Schmierereien deutlich verschärfen. Im
Landtag in Potsdam zeichnet sich ein parteiübergreifender Konsens für
eine härteres Vorgehen gegen die Graffiti-Sprayer ab.
Die Minister ließen in einer gemeinsamen Mitteilung verlauten,
dass sie durch ihr Vorgehen eine Sanktionslücke schließen wollen, die
der Bundesgesetzgeber offen gelassen hat. Am 23. März 2000 war ein
Gesetzentwurf der CDU/CSU-Fraktion zur Konkretisierung der
Strafbarkeit von Graffiti-Schmierereien am Widerstand der
Regierungskoalition gescheitert.
Nach wie vor werde daher das Beschmieren der Hauswände völlig
realitätsfern als Verunreinigung und nicht als Zerstörung bewertet,
so die Minister.
Scheinbar wird in der abgehobenen Atmosphäre der Bundesregierung
und der Regierungskoalition die bittere Wahrheit der Schmierereien
nicht mehr zur Kenntnis genommen. Immer mehr sind auch historische
Bauten gefährdet. Nicht nur das Brandenburger Tor und das Nauener Tor
in Potsdam, sondern auch das Schloss Sanssouci werden immer häufiger
das Ziel der Attacken von Schmierfinken. Teile Potsdam sähen
inzwischen katastrophal verunstaltet aus, so die Minister. Auch viele
Bürger sind inzwischen angesichts der Verunreinigungen an ihren
Häusern verunsichert, die Entfernung der Schmierereien ist nur zu oft
mit erheblichen Kosten verbunden. Es handele sich bei den Graffitis
um eine bewusste, zielstrebige und verantwortungslose Zerstörung
privaten Eigentums, betonten die Minister in ihrer Erklärung. Nunmehr
solle jedoch durch eine Erhöhung die derzeitige Bußgeldgrenze von
2.000,- DM deutlich überschritten werden, um die Täter empfindlich zu
treffen. Der völlig unverständliche Widerstand der SPD scheint
zumindest auf Länderebene einer pragmatischen Vernunft gewichen zu
sein.
Mit dem zwar löblichen Vorstoß auf Länderebene ist es jedoch nicht
getan. Die Länder sind zwar in der Lage, die Bußgeldvorschriften zu
erhöhen, doch bedarf es zur langfristigen Lösung des Problems einer
Änderung des Strafrechts auf Bundesebene. Graffiti-Schmierereien sind
eben nicht nur Kavaliersdelikte, sondern Sachbeschädigung durch
Verunstaltung.

Rückfragen bitte an:

CDU/CSU-Bundestagsfraktion
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Tel.: (030) 227-52360
Fax: (030) 227-56660
Internet: http://www.cducsu.bundestag.de
E -Mail: fraktion@CDUCSU.Bundestag.de

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