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Baumann/Schiewerling: Leid ehemaliger Heimkinder wird anerkannt und aufgearbeitet

Berlin (ots)

Anlässlich der öffentlichen Sitzung des
Petitionsausschusses zum Thema Heimkinder erklären der Vorsitzende 
der Arbeitsgruppe Petitionen der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Günter 
Baumann MdB, und der zuständige Berichterstatter, Karl Schiewerling 
MdB:
Der Petitionsausschuss hat gestern in öffentlicher Sitzung über 
eine Petition ehemaliger Heimkinder abgestimmt. Die in verschiedenen 
Kinder- und Erziehungsheimen der alten Bundesrepublik zwischen 1945 
und 1970 untergebrachten ehemaligen Heimkinder hatten - nach langen 
Jahren des Schweigens - den Ausschuss um Unterstützung bei der 
nachträglichen Anerkennung von Rentenansprüchen, 
Wiedergutmachungsleistungen für erlittene körperliche und seelische 
Misshandlungen sowie ideelle Genugtuung gebeten.
Als Abgeordnete standen wir bei dieser Petition vor einer 
besonderen Herausforderung. Zum einen musste versucht werden, die 
damaligen Lebensumstände zu begreifen, zum anderen galt es, sich mit 
den Rechts- und Moralnormen jener Zeit und deren Auswirkungen auf die
konkreten Einzelschicksale der Heimkinder zu befassen.
Danach bleibt festzustellen, dass viele dieser Kinder und 
Jugendlichen durch schwer erträgliche Kindheitserlebnisse in diesen 
Einrichtungen für ihr Leben gezeichnet wurden. Hinzu kommen die 
Ungewissheit über die eigene Identität und Unsicherheit beim eigenen 
Selbstwertgefühl. Erlebtes Unrecht und erfahrenes Leid sind nicht 
ungeschehen zu machen.
Ein Teil der geschildeten Geschehnisse wurde im Zusammenhang mit 
konfessionell betriebenen Heimen vorgetragen. In diesem Zusammenhang 
begrüßt die CDU/CSU-Bundestagsfraktion, dass die Deutsche 
Bischofskonferenz eine wissenschaftliche Studie zum Thema Heimkinder 
in Auftrag gegeben hat und beide große Kirchen ihre deutliche 
Bereitschaft zum Ausdruck gebracht haben, an der Aufarbeitung der 
damaligen Geschehnisse mitzuwirken.
Um dem Anliegen der ehemaligen Heimkinder nach seelischer und 
materieller Genugtuung gerecht zu werden, wurde eine der größten 
parlamentarischen Prüfungen des Ausschusses in Gang gesetzt. Alle 
Gespräche und Anhörungen haben ergeben, dass nicht nur seitens der 
damaligen Heimkinder, sondern auch seitens der heutigen Träger der 
Einrichtungen eine große Bereitschaft zur Aufarbeitung besteht. 
Ergebnis ist einer der längsten Berichte des Petitionsausschusses zu 
einem Petitionsanliegen. Festgestellt wird darin, dass der 
Petitionsausschuss erlebtes Unrecht und erlittenes Leid sieht und 
anerkennt und dieses zutiefst bedauert.
Der berechtigte Anspruch der Betroffenen nach Aufarbeitung und 
Unterstützung geht jedoch weit darüber hinaus, was ein 
parlamentarisches Verfahren leisten kann. Gemeint ist damit 
insbesondere das Anliegen der ehemaligen Heimkinder, die Geschehnisse
dezidiert aufzuarbeiten und Genugtuung für erlittenes Leid zu 
erlangen. Die Abgeordneten von CDU/CSU haben sich deshalb dafür 
eingesetzt, die Petition der Bundesregierung zur Erwägung zu 
überweisen, den Fraktionen des Deutschen Bundestages zur Kenntnis zu 
geben und sämtlichen betroffenen Landesvolksvertretungen und 
Landesregierungen zuzuleiten mit der Bitte, mit der Bundesregierung 
am Runden Tisch mitzuwirken und sich auch so ihrer Verantwortung zu 
stellen. Die Abgeordneten von CDU/CSU sind überzeugt, dass auf diesem
Wege für die Anliegen der Betroffenen adäquate und für sie persönlich
angemessene Lösungen gefunden werden können.

Pressekontakt:

CDU/CSU - Bundestagsfraktion
Pressestelle
Telefon: (030) 227-52360
Fax: (030) 227-56660
Internet: http://www.cducsu.de
Email: fraktion@cducsu.de

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