CDU/CSU-Bundestagsfraktion
Hasselfeldt: Ergebnisse der Klausurtagung der Finanzpolitiker der CDU/CSU-Bundestagsfraktion am 5. Mai 2000 in Berlin
Berlin (ots)
Die finanzpolitische Sprecherin der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Gerda Hasselfeldt MdB, erklärt:
Um die Konkurrenzfähigkeit des Standortes Deutschland im internationalen Wettbewerb zu stärken und die Wachstumskräfte zu befördern ist jetzt eine durchgreifende Steuerreform erforderlich. Die vorgeschlagene Reform der Regierung wird diesem nicht gerecht.
Vielmehr ist unabdingbar:
Alle Einkunftsbezieher müssen gleichmäßig besteuert werden. Dies bedeutet, dass die in dem Koalitionskonzept bestehende Schieflage in der steuerlichen Behandlung von Kapitalgesellschaften und Personen-/Einzelunternehmen nicht Gesetzeskraft erlangen darf.
Ein Ersatz des bewährten Anrechnungsverfahrens durch das Halbeinkünfteverfahren ist nicht nötig.
Erforderlich ist zugleich eine deutliche Nettoentlastung für Betriebe und Arbeitnehmer. Dies wird nur über einen Tarifverlauf in der Einkommensteuer von 15 % - 35 % bei Einsetzen der oberen Proportionalzone ab 110.000 DM erreicht. Um einen flachen Tarifverlauf zur Entlastung aller Steuerzahler unterhalb des Spitzensteuersatzes künftig fortlaufend zu gewährleisten, muss dann jährlich der Grundfreibetrag sowie der Beginn der oberen Proportionalzone überprüft und ggf. angepasst werden.
In der Körperschaftsteuer muss der Steuersatz auf 30 % für thesaurierte und 25 % für ausgeschüttete Gewinne gesenkt werden.
Der in Deutschland bestehende Umstrukturierungsbedarf muss bei Kapitalgesellschaften und bei Personen-/Einzelunternehmen angemessen berücksichtigt werden. Dies wird durch die von der Union vorgeschlagene 60 %-ige Reinvestitionszulage für alle Unternehmen sowie die Rückkehr beim Mitunternehmererlass, bei der steuerneutralen Übertragung von Wirtschaftsgütern und bei der Realteilung zum Rechtszustand vor dem sogenannten Steuerentlastungsgesetz gewährleistet.
Die Generationenbrücke muss durch die Rückkehr bei § 34 EStG zum alten Rechtszustand (halber durchschnittlicher Steuersatz) wieder auf eine tragfähige Grundlage gestellt werden. Die von den Koalitionsfraktionen in Aussicht genommene Erhöhung des Freibetrags ist insbesondere bei Beibehaltung der sogenannten Abschmelzungsgrenze von 300.000 DM nur weiße Salbe.
Alle Unternehmen in Deutschland müssen eine spürbare Entlastung bei der Gewerbesteuer, die für sie im internationalen Vergleich eine Sonderlast darstellt, erfahren. Dies wird nur durch die von der Union vorgeschlagene Absenkung der Messzahlen um 20 % erreicht. Die pauschale Anrechnung der Gewerbesteuer auf die Einkommensteuerschuld, wie von der Koalition vorgesehen, entlastet nicht gerecht und birgt im übrigen finanzverfassungsrechtliche Probleme.
Die Sonderabschreibungen und Ansparabschreibungen für kleine und mittlere Unternehmen sind beizubehalten.
Die durch das sog. Steuerentlastungsgesetz eingeführten verfassungsrechtlich fragwürdigen und nicht administrierbaren Vorschriften zur Mindestbesteuerung und zu den Verlustzuweisungsgesellschaften sind aufzuheben, der vorherige Rechtszustand ist wiederherzustellen.
Mit einer Steuerreform, die die vorgenannten Punkte beachtet, wird das im Koalitionskonzept enthaltene Optionsmodell, ein bürokratisches Monster für die Steuerverwaltung, überflüssig.
Steigende Steuereinnahmen, Finanzierungsspielräume durch die wegen der Privatisierungserlöse sinkenden Zinslasten sowie ein nicht zu bestreitender Selbstfinanzierungseffekt ermöglichen eine solide zu finanzierende Steuerreform mit einer Nettoentlastung von rund 50 Mrd. DM.
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