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Krings: ZAG-Pläne von Scholz wären massiver Eingriff in Staatsstruktur

Berlin (ots)

Anlässlich der gestrigen Ablehnung der Scholz-Pläne
zur Neuorganisation der Hartz IV-Verwaltung durch die 
CDU/CSU-Bundestagsfraktion erklärt der Justiziar, Dr. Günter Krings 
MdB:
Die Unionsfraktion hat das Vorhaben zur Änderung des Grundgesetzes
und die ZAG-Pläne zur Gründung von 370 neuen öffentlich-rechtlichen 
Anstalten abgelehnt, weil hier nicht nur eine neue Behördenstruktur 
entstehen würde, sondern sogar die Struktur unseres Staatswesens 
massiv verändert worden wäre. Der heutige zweigliedrige Bundesstaat 
besteht aus Bund und Ländern. Just zum 60. Jahrestag unseres 
Grundgesetzes würden wir aus dem zweigliedrigen Bundesstaat einen 
dreigliedrigen machen - aus Bund, Ländern und Hartz IV-Verwaltung.
Letztere hätte damit einen stärkeren Stand als selbst unsere Städte 
und Gemeinden, die als Teil der Länder gelten. Das Kernstück der 
Pläne von Minister Scholz ist nämlich, die ZAGs weder eindeutig dem 
Bund noch den Ländern zuzuordnen, sie würden als separate staatliche 
Ebene zwischen beiden stehen.
Das Bundesverfassungsgericht hat das heutige System der 
Zusammenarbeit zwischen Arbeitsagentur und Kommunen in den ARGEN 
nicht wegen untergeordneter verfassungstechnischer Fragen als 
grundgesetzwidrig verworfen, sondern weil es darin einen Verstoß 
gegen das Demokratiegebot des Grundgesetzes sah. Für den Bürger ist 
nicht klar, welche politische Einheit, Bund oder Kommune für die 
Entscheidungen der heutigen Jobcenter letztendlich verantwortlich 
ist. Das Wesen der Demokratie ist es aber, dass der Wähler seine 
Zustimmung oder Ablehnung konkreter staatlicher Entscheidungen auch 
auf seinem Wahlzettel mit der Wahl oder Abwahl von Parteien und 
Politikern dokumentieren kann. Die Mischverwaltung der Jobcenter läßt
dies nicht zu. Und die vorgeschlagene Grundgesetzänderung würde 
diesen Demokratie-Verstoß nicht lösen, sondern ihn lediglich für 
unbeachtlich erklären und damit perpetuieren.
Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion wird sich nun umso mehr dafür 
einsetzen, dass kommunale Lösungen, die die Hilfen für 
Langzeitarbeitslose ganz in ihre Hand übernehmen wollen, zu stärken. 
Für uns war dieses Modell aber nie ein Selbstzweck, sondern Ausdruck 
der für uns selbstverständlichen Gestaltungsfreiheit auf der 
politischen Ebene, die den Bürgern am nächsten ist. Auch eine 
getrennte Aufgabenwahrnehmung von Bundesagentur und Kommunen im 
SGB-II-Bereich wird gut funktionieren, wenn die Berater beider Träger
etwa in ein einem gemeinsamen Gebäude arbeiten und sich in ihren 
Aufgaben abstimmen. Sollte für diese praktische Zusammenarbeit 
Gesetzesänderungen erforderlich sein, so ist die Unionsfraktion 
bereit, diese sehr zügig zu verabschieden. Mit wenigen 
einfachgesetzlichen Änderungen können wir eine bessere Lösung 
erreichen als sie das Bundesarbeitsministerium nun mittels einer 
Grundgesetzänderung vorschlägt, die das Demokratieprinzip der 
Verfassung beschneidet und uns eine neue staatliche Ebene nur für die
Verwaltung von Langzeitarbeitslosen beschert.

Pressekontakt:

CDU/CSU - Bundestagsfraktion
Pressestelle
Telefon: (030) 227-52360
Fax: (030) 227-56660
Internet: http://www.cducsu.de
Email: fraktion@cducsu.de

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