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Bleser/Lehmer: Keine Patente auf Tiere und Pflanzen

Berlin (ots)

Zur heutigen Anhörung zu Biopatenten in einer
gemeinsamen Sitzung des Rechtsausschusses und des Ausschusses für 
Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz erklären der 
Vorsitzende der Arbeitsgruppe Ernährung, Landwirtschaft und 
Verbraucherschutz der CDU/CSU-Bundestagsfraktion Peter Bleser MdB und
der zuständige Berichterstatter Dr. Max Lehmer MdB:
Die Erteilung von Patenten auf Tiere und Pflanzen ist 
grundsätzlich abzulehnen. Landwirte müssen sich auch zukünftig auf 
das sogenannte "Open Source"-System - die freie Verfügbarkeit der 
genetischen Ressourcen - verlassen können. Während sich im Bereich 
der Pflanzenzüchtung im Wesentlichen ein zweigeteiltes System - 
Anbauer und Züchter - entwickelt hat, betreiben Vieh haltende 
Betriebe oft auch Züchtungsarbeit im eigenen Betrieb. Aber wer auch 
die Züchtungsleistung vollbringt: Gerade vor dem Hintergrund der 
aktuellen Herausforderungen (Klimawandel, zunehmende 
Flächenkonkurrenz, Sicherung der Welternährung) muss der weltweite 
Genpool allen Landwirten und Züchtern zur Verfügung stehen und durch 
züchterischen Fortschritt zur Lösung der anstehenden Probleme 
beitragen können.
Wir brauchen eine Bewertung der Frage, ob durch die zunehmende 
Zahl von Anträgen auf die Erteilung von Biopatenten die Gefahr 
besteht, dass die freie züchterische Tätigkeit nicht mehr 
gewährleistet ist. Sollte diese Gefahr gesehen werden, müssten die 
Vorgaben in der EU-Biopatentrichtlinie novelliert und konkretisiert 
werden. Das aktuelle Beispiel des "Schweinepatentes" zeigt den 
Handlungsbedarf auf:
Nicht nur das technische Verfahren zur Identifizierung des für die
Gewichtszunahme bei Schweinen verantwortlichen Gens soll patentiert 
werden, sondern auch Elemente der klassischen, seit Jahrhunderten 
praktizierten Züchtung. Damit wird nach Auffassung der Unionsfraktion
eine Grenze überschritten. Selektion und Auswahl besonders geeigneter
Tiere zur Züchtung müssen auch zukünftig von der Patentierung 
ausgeschlossen sein.
Es ist unbestritten, dass bestimmte technische Verfahren, die 
ursächlich einen bestimmten züchterischen Fortschritt voranbringen, 
patentiert werden können. Auch der Sortenschutz in der 
Pflanzenzüchtung mit dem System der Lizenzgebühren muss auch 
zukünftig erhalten bleiben. Die zunehmende Diskussion um Antrag und 
Erteilung von Biopatenten zeigt jedoch, dass die Rechtslage 
dahingehend zu präzisieren ist, dass nicht auf dem Umweg der 
Patentierung technischer Verfahren automatisch eine Patentierung von 
Genen bzw. genetischen Eigenschaften erfolgt.

Pressekontakt:

CDU/CSU - Bundestagsfraktion
Pressestelle
Telefon: (030) 227-52360
Fax: (030) 227-56660
Internet: http://www.cducsu.de
Email: fraktion@cducsu.de

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