Bleser/Lehmer: Keine Patente auf Tiere und Pflanzen
Berlin (ots)
Zur heutigen Anhörung zu Biopatenten in einer gemeinsamen Sitzung des Rechtsausschusses und des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz erklären der Vorsitzende der Arbeitsgruppe Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz der CDU/CSU-Bundestagsfraktion Peter Bleser MdB und der zuständige Berichterstatter Dr. Max Lehmer MdB:
Die Erteilung von Patenten auf Tiere und Pflanzen ist grundsätzlich abzulehnen. Landwirte müssen sich auch zukünftig auf das sogenannte "Open Source"-System - die freie Verfügbarkeit der genetischen Ressourcen - verlassen können. Während sich im Bereich der Pflanzenzüchtung im Wesentlichen ein zweigeteiltes System - Anbauer und Züchter - entwickelt hat, betreiben Vieh haltende Betriebe oft auch Züchtungsarbeit im eigenen Betrieb. Aber wer auch die Züchtungsleistung vollbringt: Gerade vor dem Hintergrund der aktuellen Herausforderungen (Klimawandel, zunehmende Flächenkonkurrenz, Sicherung der Welternährung) muss der weltweite Genpool allen Landwirten und Züchtern zur Verfügung stehen und durch züchterischen Fortschritt zur Lösung der anstehenden Probleme beitragen können.
Wir brauchen eine Bewertung der Frage, ob durch die zunehmende Zahl von Anträgen auf die Erteilung von Biopatenten die Gefahr besteht, dass die freie züchterische Tätigkeit nicht mehr gewährleistet ist. Sollte diese Gefahr gesehen werden, müssten die Vorgaben in der EU-Biopatentrichtlinie novelliert und konkretisiert werden. Das aktuelle Beispiel des "Schweinepatentes" zeigt den Handlungsbedarf auf:
Nicht nur das technische Verfahren zur Identifizierung des für die Gewichtszunahme bei Schweinen verantwortlichen Gens soll patentiert werden, sondern auch Elemente der klassischen, seit Jahrhunderten praktizierten Züchtung. Damit wird nach Auffassung der Unionsfraktion eine Grenze überschritten. Selektion und Auswahl besonders geeigneter Tiere zur Züchtung müssen auch zukünftig von der Patentierung ausgeschlossen sein.
Es ist unbestritten, dass bestimmte technische Verfahren, die ursächlich einen bestimmten züchterischen Fortschritt voranbringen, patentiert werden können. Auch der Sortenschutz in der Pflanzenzüchtung mit dem System der Lizenzgebühren muss auch zukünftig erhalten bleiben. Die zunehmende Diskussion um Antrag und Erteilung von Biopatenten zeigt jedoch, dass die Rechtslage dahingehend zu präzisieren ist, dass nicht auf dem Umweg der Patentierung technischer Verfahren automatisch eine Patentierung von Genen bzw. genetischen Eigenschaften erfolgt.
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