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Fischbach: Änderung des Schwangerschaftskonfliktgesetzes dient betroffenen Müttern und Vätern

Berlin (ots)

Der deutsche Bundestag hat eine Änderung des
Schwangerschaftskonfliktgesetzes abgestimmt. Dazu erklärt die 
Beauftragte der CDU/CSU-Bundestagsfraktion für Kirchen und 
Religionsgemeinschaften und Vorsitzende der Gruppe der Frauen, Ingrid
Fischbach MdB:
Es gilt: Beratungspflicht für die Ärzte, Beratungsrecht für die 
Eltern!
Die neue gesetzliche Regelung für Konfliktsituationen nach 
schwerwiegenden Befunden in der vorgeburtlichen Diagnostik dient den 
betroffenen Müttern und Vätern. Es ist gut, dass die umfassende 
Beratung nach einem vorgeburtlichen Untersuchungsergebnis und eine 
Mindestbedenkzeit von drei Tagen vor der medizinischen Indikation 
endlich verbindlich sind.
Eltern, die erfahren, dass ihr Kind, auf das sie sich sehr freuen,
schwer krank oder behindert ist, brauchen breite gesellschaftliche 
Unterstützung.
Direkt nach der schockierenden Diagnose brauchen sie zwei Dinge: 
konkret erstens eine umfassende Beratung darüber, was das 
Untersuchungsergebnis für das Kind selbst und das gemeinsame 
Familienleben bedeutet. Die ratsuchenden Eltern müssen von ihren 
Ärzten auf unabhängige Beratungsstellen sowie Selbsthilfegruppen oder
Betroffenenverbände verwiesen werden. Zweitens brauchen die Mütter 
und Väter eine geschützte Zeit von mindestens drei Tagen, in der sie 
in aller Ruhe ihre weiteren Handlungsschritte abwägen können.

Pressekontakt:

CDU/CSU - Bundestagsfraktion
Pressestelle
Telefon: (030) 227-52360
Fax: (030) 227-56660
Internet: http://www.cducsu.de
Email: fraktion@cducsu.de

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