CDU/CSU-Bundestagsfraktion
Zu den heute im Vermittlungsausschuss vorgelegten Änderungen gegenüber dem Bundestagsbeschluss zum "Steuersenkungsgesetz"
Berlin (ots)
Zu den heute im Vermittlungsausschuss vorgelegten Änderungen gegenüber dem Bundestagsbeschluss zum "Steuersenkungsgesetz" erklären der Vorsitzende der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Friedrich Merz MdB, und der Ministerpräsident des Saarlandes, Peter Müller:
1. Auch mit den vorgeschlagenen Änderungen bleibt der Grundsatz der Gleichmäßigkeit der Besteuerung verletzt. Kapitalgesellschaften sollen unverändert niedriger besteuert werden als Arbeitnehmer, Personengesellschaften und Einzelkaufleute.
2. Für den Mittelstand tritt bis zum Jahr 2005 sogar eine deutliche Verschlechterung ein. Die Bundesregierung will zwar auf das sogenannte Optionsmodell verzichten, die dadurch geplante Entlastung in Höhe von rund 7 Mrd. DM wird aber nicht zur Absenkung der Einkommensteuer genutzt. In Zahlen ausgedrückt bedeutet dies: Gegenüber dem Bundestagsbeschluss soll der Mittelstand im Jahr 2001 in Höhe von 385 Mio. DM höher belastet werden, im Jahr 2002 mit 2,2 Mrd., im Jahr 2003 mit 4,3 Mrd. und im Jahr 2004 in Höhe von 7,7 Mrd. DM, insgesamt ca. 14,7 Mrd. DM.
3. Für die Union bleibt der Maßstab für eine erfolgreiche Steuerreform die Gleichmäßigkeit der Entlastung der Arbeitnehmer, des Mittelstandes und der großen Unternehmen. Eine Steuerreform, die ab 2001 Kapitalgesellschaften nur noch mit 25% besteuert und Arbeitnehmern einen Spitzensteuersatz von 48,5% zumutet, ist mit diesem Grundsatz nicht vereinbar.
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