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Zu den heute im Vermittlungsausschuss vorgelegten Änderungen gegenüber dem Bundestagsbeschluss zum "Steuersenkungsgesetz"

Berlin (ots)

Zu den heute im Vermittlungsausschuss vorgelegten Änderungen
gegenüber dem Bundestagsbeschluss zum "Steuersenkungsgesetz" erklären
der Vorsitzende der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Friedrich Merz MdB,
und der Ministerpräsident des Saarlandes, Peter Müller:
1. Auch mit den vorgeschlagenen Änderungen bleibt der Grundsatz
der Gleichmäßigkeit der Besteuerung verletzt. Kapitalgesellschaften
sollen unverändert niedriger besteuert werden als Arbeitnehmer,
Personengesellschaften und Einzelkaufleute.
2. Für den Mittelstand tritt bis zum Jahr 2005 sogar eine
deutliche Verschlechterung ein. Die Bundesregierung will zwar auf das
sogenannte Optionsmodell verzichten, die dadurch geplante Entlastung
in Höhe von rund 7 Mrd. DM wird aber nicht zur Absenkung der
Einkommensteuer genutzt. In Zahlen ausgedrückt bedeutet dies:
Gegenüber dem Bundestagsbeschluss soll der Mittelstand im Jahr 2001
in Höhe von 385 Mio. DM höher belastet werden, im Jahr 2002 mit 2,2
Mrd., im Jahr 2003 mit 4,3 Mrd. und im Jahr 2004 in Höhe von 7,7 Mrd.
DM, insgesamt ca. 14,7 Mrd. DM.
3. Für die Union bleibt der Maßstab für eine erfolgreiche
Steuerreform die Gleichmäßigkeit der Entlastung der Arbeitnehmer, des
Mittelstandes und der großen Unternehmen. Eine Steuerreform, die ab
2001 Kapitalgesellschaften nur noch mit 25% besteuert und
Arbeitnehmern einen Spitzensteuersatz von 48,5% zumutet, ist mit
diesem Grundsatz nicht vereinbar.

Rückfragen bitte an:

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Tel.: (030) 227-52360
Fax: (030) 227-56660
Internet: http://www.cducsu.bundestag.de
E -Mail: fraktion@CDUCSU.Bundestag.de

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