CDU/CSU-Bundestagsfraktion
Geis
Pofalla: Unüberschaubarkeit im Unterhaltsrecht noch vergrößert
Berlin (ots)
Zur 2./3. Lesung des Entwurfes des Gesetzes zur Ächtung der Gewalt in der Erziehung und anderer Vorschriften erklären der rechtspolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Norbert Geis MdB und der Obmann im Rechtsausschuss und Berichterstatter, Ronald Pofalla MdB:
Mit ihrem Entwurf zur Ächtung der Gewalt in der Erziehung und zur Änderung unterhaltsrechtlicher Vorschriften hat die Koalition die das Unterhaltsrecht noch schwerer überschaubar gemacht und damit weit am Ziel vorbeigeschossen. Die im Zuge der Beratungen hereingenommenen Änderungen des Kindesunterhaltsrechts (§§ 1612 a, 1612 b BGB) haben zu einem Wust an abstrakten Betragsberechnungen, Unklarheiten und Unsicherheiten geführt. In der Sachverständigenanhörung im Rechtsausschuss waren die Vorschläge der Koalition als zu kompliziert und unpraktisch befunden worden. Die Koalition hätte reagieren und in Abstimmung mit der Union die gröbsten Fehler beseitigen können. Doch die unklare Beweislastlage wurde ebenso wenig beseitigt wie die Schwierigkeiten, die sich aufgrund der vorgesehenen Änderung beim Regelbetrag hinsichtlich der Titulierung der Forderungen im vereinfachten Verfahren ergeben. Die Regelbetragsänderung wird zudem zu einem Berechnungschaos führen. Die Sachverständiger haben die Neuregelungen größtenteils als praxisfern bezeichnet; vor allem die Unterhaltsberechtigten, also die Kinder, hätten darunter zu leiden.
Auch das so hehre Ziel der Verbannung der Gewalt aus der Erziehung geht letztlich nicht über die heutige Regelung hinaus. Danach ist jede Gewaltanwendung bis auf den einfachen Klaps ohnehin unzulässig. Wir stimmen zwar dem grundsätzlichen Regelungsziel des Gesetzentwurfes zuz, doch der vorliegende Entwurf ist untauglich, das bestehende Unterhaltsrecht zu vereinfachen.
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