Dött/Flachsbarth: Photovoltaik zielgerecht fördern
Berlin (ots)
Zu den Vorschlägen des Bundesumweltministeriums (BMU) zur weiteren finanziellen Förderung der Photovoltaik im Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) erklären die umweltpolitische Sprecherin der CDU/CSU-Bundestagfraktion, Marie-Luise Dött MdB, und die zuständige Berichterstatterin, Dr. Maria Flachsbarth MdB:
Die vom Bundesumweltministerium vorgeschlagenen Eckpunkte zur Förderung der Photovoltaik machen deutlich: Die Bundesregierung setzt auf einen nachhaltigen Ausbau der Erneuerbaren Energien einschließlich der Photovoltaik. Das zeigt die nahezu verdoppelte Zielmarke von 3.000 MW Zubau pro Jahr.
Es ist richtig, angesichts des Rückgangs der Anlagenpreise (inklusive der Installationskosten) von bis zu 30 Prozent im letzten Jahr, eine Neujustierung der Vergütungssätze vorzunehmen. Das EEG soll den Zubau fördern, um positive Skaleneffekte zu erzielen. Es geht aber auch darum, die Technologieentwicklung anzureizen und die Belastung der Stromverbraucher so gering wie möglich zu halten. Deshalb haben Verbraucherschützer und die Solarbranche selbst eine Reduzierung der Vergütung gefordert.
Die nun vorgeschlagene einmalige Senkung der Vergütungen für alle Anlagen um 15 Prozent ist ambitioniert, aber notwendig.
Die zusätzliche Absenkung für auf Ackerland aufgestellte Freiflächenanlagen vermindert die Flächenkonkurrenz in ländlichen Gebieten. Unser Ziel ist es, diese Anlagen auf versiegelte oder vorbelastete Flächen zu lenken, wo sie eine hervorragende Nutzungsoption darstellen.
Eine wichtige Neuausrichtung stellt der Vorschlag zur besseren Förderung des Eigenverbrauchs von Solarstrom dar. Auf die Absenkung der Vergütung um 15 Prozent soll hier verzichtet werden. Sie soll im Gegenteil sogar noch um 6 Cent angehoben werden. Dadurch entsteht ein deutlicher Anreiz, Strom selbst zu nutzen. Das wird zur Entlastung der Netze und der Entwicklung von Speichersystemen und intelligenten Systemen zur Steuerung des Stromverbrauchs führen.
Insgesamt halten die Vorschläge des BMU am Ziel des dynamischen Wachstums der Erneuerbaren Energien fest und schaffen hohe Investitionssicherheit. Sie tragen dazu bei, die Erneuerbaren Energien schneller wettbewerbsfähig zu machen.
Die Beratungen des Deutschen Bundestages müssen nun zügig erfolgen, damit möglichst bald klare Investitionsbedingungen herrschen.
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