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Dautzenberg/Kolbe: Anforderungen an strafbefreiende Selbstanzeige verschärfen

Berlin (ots)

Anlässlich der aktuellen Diskussion zur
strafbefreienden Selbstanzeige bei Steuerhinterziehung erklären der 
finanzpolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Leo 
Dautzenberg MdB, und der zuständige Berichterstatter, Manfred Kolbe 
MdB:
Steuerhinterziehung ist Betrug an der Allgemeinheit und muss hart 
bestraft werden - im Interesse aller ehrlichen Steuerzahler. Es ist 
deshalb richtig, dass die Finanzbehörden gegen die durch den Ankauf 
der Steuerhinterzieher-CDs aufgeflogenen Steuerhinterzieher 
entschlossen vorgehen.
Die Erfahrungen aus dem Ankauf der Steuerhinterzieher-CDs zeigen, 
dass sich das Instrument der strafbefreienden Selbstanzeige bewährt 
hat. Mehrere tausend Selbstanzeigen spülen derzeit einen Betrag in 
Milliardenhöhe in die Kassen von Bund, Ländern und Kommunen. Diese 
Steuereinnahmen werden dringend benötigt etwa für mehr Bildung oder 
die notwendige Unterstützung von Menschen, die unsere Hilfe 
benötigen. Es wäre deshalb absolut verantwortungslos, hierauf auf 
Kosten der ehrlichen Steuerzahler verzichten zu wollen - wie es etwa 
die Sozialdemokraten beabsichtigen. Da die strafbefreiende 
Selbstanzeige zur Aufdeckung unbekannter Steuerfälle und damit zur 
Sicherstellung einer gleichmäßigen Besteuerung unerlässlich ist, muss
dieses Instrument auch in Zukunft erhalten bleiben; es ist in unserer
Rechtsordnung im Übrigen auch bei anderen schweren Straftaten wie 
etwa Brandstiftung vorgesehen.
Die Flut der Selbstanzeigen zeigt aber eben auch, dass vielfach 
nicht ehrliche Reue der ausschlaggebende Grund für die Rückkehr zur 
Steuerehrlichkeit ist, sondern vielmehr die Angst vor Entdeckung oder
das Nichtaufgehen einer kühl kalkulierten Hinterziehungsstrategie. 
Wir werden deshalb die Erkenntnisse aus dem Ankauf der 
Steuerhinterzieher-CDs zum Anlass nehmen, die strafbefreiende 
Selbstanzeige mit dem Ziel zu überprüfen, dass dieses Instrument zwar
notwendigerweise erhalten bleibt, aber nicht mehr als Gegenstand 
einer Hinterziehungsstrategie missbraucht werden kann. Folgende 
Änderungen wären zielführend:
  • Vorverlegung des Zeitpunktes der Tatentdeckung, damit für die Inanspruchnahme der strafbefreienden Selbstanzeige der Spielraum für Hinterziehungsstrategien genommen wird. Es sollte schon auf einen tatsachengestützten Anfangsverdacht abgestellt werden und nicht mehr wie bisher auf eine konkrete Tatentdeckung (Wahrscheinlichkeit der Verurteilung). Außerdem sollte schon der Zeitpunkt des Zugangs der Betriebsprüfungsanordnung und nicht mehr erst das Erscheinen des Amtsträgers zur steuerlichen Prüfung maßgeblich sein.
  • Ausschluss der sogenannten Teilselbstanzeige, mit der sich Steuerhinterzieher häufig nur scheibchenweise je nach aktuellem Entdeckungsrisiko erklären. Steuerhinterzieher sollen nur noch durch eine umfassende Selbstanzeige die Strafbefreiung in Anspruch nehmen können. Damit würde verhindert, dass sich Steuerhinterzieher etwa nur im Hinblick auf die Schweiz anzeigen, verstecktes Geld in anderen Ländern jedoch weiter verschweigen. Sämtliches auf der Welt verstecktes Geld muss künftig offengelegt werden, damit die Strafbefreiung gewährt wird.
  • Einführung eines Zinszuschlages, damit Steuerhinterzieher bei Inanspruchnahme einer strafbefreienden Selbstanzeige am Ende wirtschaftlich auch spürbar stärker belastet sind als ehrliche Steuerzahler, die lediglich zu spät zahlen (z.B. Stundungsfälle). Derzeit gilt ein Zinssatz von sechs Prozent sowohl für ehrliche Steuerzahler als auch für Steuerhinterzieher.
Weiterhin werden wir - wie im Koalitionsvertrag ausdrücklich 
vereinbart - alles daran setzen, das Aufdeckungsrisiko gerade auch 
bei der internationalen Steuerhinterziehung weiter zu erhöhen. 
Deshalb arbeiten wir zur Umsetzung des internationalen OECD-Standards
zum gegenseitigen Auskunftsaustausch weiter mit Hochdruck an 
gegenseitigen Auskunftsabkommen mit den internationalen 
Finanzzentren. Hier haben wir bereits entsprechende Auskunftsabkommen
etwa mit der Schweiz, Liechtenstein, Luxemburg und anderen 
Finanzzentren auf den Weg gebracht. Diesen schon erfolgreichen und 
erfolgversprechenden Weg internationaler Kooperation werden wir 
konsequent fortsetzen.

Pressekontakt:

CDU/CSU - Bundestagsfraktion
Pressestelle
Telefon: (030) 227-52360
Fax: (030) 227-56660
Internet: http://www.cducsu.de
Email: fraktion@cducsu.de

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