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Gröhe: Einhaltung des Bundestags-beschlusses gegen die Diskriminierung von Frauen bei Olympischen Spielen

Berlin (ots)

Zu Beginn der Olympischen Spiele am 15. September
2000 in Sydney erklärt der Sprecher für Menschenrechte und Humanitäre
Hilfe der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Hermann Gröhe MdB:
Auf Initiative der CDU/CSU-Bundestagsfraktion hat der Deutsche
Bundestag am 6. Juli 2000 einstimmig das Nationale Olympische Komitee
für Deutschland (NOK) aufgefordert, sich beim Internationalen
Olympischen Komitee (IOC) für die Einhaltung der Olympischen Charta
einzusetzen. In der Olympischen Charta wird ausdrücklich
hervorgehoben, dass eine Diskriminierung von Sportlern aufgrund ihrer
Rasse, ihrer Religion oder ihres Geschlechts mit den Prinzipien der
Olympischen Bewegung unvereinbar ist. Infolgedessen verstoßen Länder,
die Frauen aufgrund ihres Geschlechts vom Sport ausschließen und nur
mit reinen Männermannschaften bei internationalen
Sportveranstaltungen antreten, gegen die Olympische Charta. Es gehört
zu den Aufgaben des IOC, Verletzungen der Olympischen Charta
entschieden zu verfolgen. Wir rufen daher sowohl das NOK als auch das
IOC auf, ihre Statuten einzuhalten und Maßnahmen gegen Staaten zu
ergreifen, die nicht gewillt sind, die Olympische Charta einzuhalten.
Die Freude über eine farbenfrohe Eröffnung der Olympischen Spiele
darf uns nicht daran hindern, Klartext zu sprechen, wenn es um den
Skandal der systematischen Frauendiskriminierung im Bereich des
Sports in einigen Teilnehmerstaaten geht.

Rückfragen bitte an:

CDU-Pressestelle
Tel. 030/22 070 141 - 144
Fax 030/22 070 145
Internet: http://www.cdu.de

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