Barthle: Expertenrat unterstützt ordnungspolitische Grundlinie der Union
Berlin (ots)
Heute hat das Kabinett das Gutachten des Expertenrates zu einem Ausstieg des Bundes aus krisenbedingten Beteiligungen an Banken zu Kenntnis genommen. Dazu erklärt der haushaltspolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion Norbert Barthle:
"Das Gutachten des Expertenrats über einen Ausstieg des Bundes aus krisenbedingten Beteiligungen an Banken unter-stützt die wirtschaftspolitische Grundlinie der Union: Die im Rahmen des Finanzmarktstabilisierungsgesetzes erworbenen Bankenbeteiligungen und gewährten stillen Einlagen sind sobald wie möglich zurückzuführen. Dafür gibt das Gutachten erste hilfreiche Hinweise, die einer eingehenden Prüfung noch bedürfen.
Der Staat ist nicht der bessere Banker. Daher ist es ordnungspolitisch geboten, sich, soweit möglich, zügig aus den in Krisenzeiten erworbenen Beteiligungen an Banken zurückzuziehen. Aber dies darf nicht in Hektik passieren, sondern muss klug und besonnen erfolgen. Das vorgelegte Gutachten des Expertenrates hat sehr fundiert die unterschiedlichen Optionen für den Ausstieg des Bundes bei einzelnen Banken beleuchtet. Die Bundesregierung muss nun zeitnah die Ergebnisse aus dem Gutachten analysieren und dem Bundestag darlegen, ob, wie und wann man im Einzelfall die empfohlenen Schritte umsetzen kann.
Die aktuelle Einigung im Fall der WestLB zeigt aber auch klar, dass Experten nicht alle Entwicklungen vorhersehen können, die sich in der praktischen politischen Umsetzung ergeben können. Daher sollte die Bundesregierung mit Bedacht abwägen, welche Empfehlungen der Experten sie tatsächlich umsetzen kann. Sie muss bei einer Privatisierung unabhängig vom gewählten Weg eine Destabilisierung und Verunsicherung des Finanzmarktes unbedingt vermeiden. Auch sollte auf unverantwortliche Forderungen wie die nach Abwicklung von Banken verzichtet werden, um die Vermögenslage des Bundes im Interesse aller Steuerzahler zu schützen.
Hinweis: Mit dem Finanzmarktstabilisierungsgesetz wurde das beim Haushaltsausschuss des Deutsche Bundestages angesiedelte Finanzmarktgremium eingerichtet. Dies ist das geeignete Gremium, in dem die Bundesregierung darlegen kann, wie sie mit den Ergebnissen des Gutachtens umgehen wird.
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