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Schmidt/Röttgen: SPD-Parteifinanzen auf dem Prüfstand

Berlin (ots)

Der Justiziar der CDU/CSU-Bundestagsfraktion,
Andreas Schmidt (Mülheim) MdB und das Mitglied des Rechtsausschusses
des Deutschen Bundestages, Norbert Röttgen MdB, erklären:
Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion führt in Berlin am 20.10.2000 (
9.30 Uhr, Reichstag, CDU/CSU-Fraktionsvorstandszimmer, 3 N 008) eine
öffentliche Sachverständigenanhörung durch zu dem Thema:
Das Transparenzgebot des Grundgesetzes und die SPD-Parteifinanzen.
Als Sachverständige werden gehört: Herr Professor Dr. Peter Huber,
Lehrstuhl für Staats- und Verwaltungsrecht, Europarecht, öffentliches
Wirtschafts- und Umweltrecht der juristischen Fakultät der
Universität Jena sowie Herr Dipl.-Kaufmann und Steuerberater Fritz
Güntzler, Göttingen. Herr Güntzler promoviert derzeit über das Thema
"Die Rechnungslegung der politischen Parteien". Als dritter
Sachverständiger wird teilnehmen Herr Professor Dr. Ulrich Karpen,
Lehrstuhl für Staats- und Verwaltungsrecht der juristischen Fakultät
der Universität Hamburg.
Es besteht aufgrund zahlreicher Medienveröffentlichungen und der
Aussage renommierter Wissenschaftler der schwerwiegende Verdacht,
dass die SPD seit Jahren bei der Veröffentlichung ihrer Beteiligungen
deren tatsächlichen Wert systematisch verschleiert. Ihre
Vermögensbeteiligungen und die daraus gezogenen Erträge werden in
ihren Rechenschaftsberichten nicht transparent. Wir wollen mit dieser
Sachverständigenanhörung klären, ob und inwieweit diese Abschottung
der Parteifinanzen der SPD vor der Öffentlichkeit gegen das
Transparenzgebot des Grundgesetzes verstößt.
Die Sachverständigen sollen u.a. dazu befragt werden, ob die
fehlenden Angaben und Aufschlüsselungen der
SPD-Unternehmensbeteiligungen und deren Wertansatz lediglich mit dem
Buchwert mit Artikel 21 Grundgesetz und dem Parteiengesetz vereinbar
ist.
Die SPD hält umfangreiche Medienbeteiligungen. Diese versetzen sie
in die Lage bei der Meinungsbildung innerhalb der Medien zumindest
mittelbar mitzubestimmen. Es muss in dieser Sachverständigenanhörung
deshalb auch erörtert werden, ob angeichts dessen die
Chancengleichheit der Parteien noch gewährleistet ist.

Rückfragen bitte an:

CDU/CSU-Bundestagsfraktion
Pressestelle
Tel.: (030) 227-52360
Fax: (030) 227-56660
Internet: http://www.cducsu.bundestag.de
E -Mail: fraktion@CDUCSU.Bundestag.de

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