CDU/CSU-Bundestagsfraktion
Schmidt/Röttgen: SPD-Parteifinanzen auf dem Prüfstand
Berlin (ots)
Der Justiziar der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Andreas Schmidt (Mülheim) MdB und das Mitglied des Rechtsausschusses des Deutschen Bundestages, Norbert Röttgen MdB, erklären:
Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion führt in Berlin am 20.10.2000 ( 9.30 Uhr, Reichstag, CDU/CSU-Fraktionsvorstandszimmer, 3 N 008) eine öffentliche Sachverständigenanhörung durch zu dem Thema:
Das Transparenzgebot des Grundgesetzes und die SPD-Parteifinanzen.
Als Sachverständige werden gehört: Herr Professor Dr. Peter Huber, Lehrstuhl für Staats- und Verwaltungsrecht, Europarecht, öffentliches Wirtschafts- und Umweltrecht der juristischen Fakultät der Universität Jena sowie Herr Dipl.-Kaufmann und Steuerberater Fritz Güntzler, Göttingen. Herr Güntzler promoviert derzeit über das Thema "Die Rechnungslegung der politischen Parteien". Als dritter Sachverständiger wird teilnehmen Herr Professor Dr. Ulrich Karpen, Lehrstuhl für Staats- und Verwaltungsrecht der juristischen Fakultät der Universität Hamburg.
Es besteht aufgrund zahlreicher Medienveröffentlichungen und der Aussage renommierter Wissenschaftler der schwerwiegende Verdacht, dass die SPD seit Jahren bei der Veröffentlichung ihrer Beteiligungen deren tatsächlichen Wert systematisch verschleiert. Ihre Vermögensbeteiligungen und die daraus gezogenen Erträge werden in ihren Rechenschaftsberichten nicht transparent. Wir wollen mit dieser Sachverständigenanhörung klären, ob und inwieweit diese Abschottung der Parteifinanzen der SPD vor der Öffentlichkeit gegen das Transparenzgebot des Grundgesetzes verstößt.
Die Sachverständigen sollen u.a. dazu befragt werden, ob die fehlenden Angaben und Aufschlüsselungen der SPD-Unternehmensbeteiligungen und deren Wertansatz lediglich mit dem Buchwert mit Artikel 21 Grundgesetz und dem Parteiengesetz vereinbar ist.
Die SPD hält umfangreiche Medienbeteiligungen. Diese versetzen sie in die Lage bei der Meinungsbildung innerhalb der Medien zumindest mittelbar mitzubestimmen. Es muss in dieser Sachverständigenanhörung deshalb auch erörtert werden, ob angeichts dessen die Chancengleichheit der Parteien noch gewährleistet ist.
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