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Hüppe: sucht- und drogenpolitischer Dialog

Berlin (ots)

Nach einer Sitzung des Drogenpolitischen
Koordinierungskreises Bund-Länder mit Vertretern der
Suchtkrankenhilfe und Selbsthilfegruppen erklärt der Beauftragte für
Drogen der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Hubert Hüppe MdB:
Der Gedankenaustausch sollte vor allem dazu dienen, aktuelle
Probleme, mit denen die Suchtkrankenhilfe zu kämpfen hat,
aufzugreifen und gemeinsam über mögliche politische Lösungen
nachzudenken. Schwerpunkte der Sitzung waren Prävention, Therapie und
Modellprojekte.
Anwesend waren ca. 30 Vertreter der wichtigsten Fachverbände der
Suchtkrankenhilfe sowie aus Selbsthilfegruppen.
In Zusammenarbeit mit den Verbänden der Suchtkrankenhilfe wird
sich die CDU/CSU-Bundestagsfraktion für effektivere
Präventionsmaßnahmen, eine konsequente Umsetzung des
Jugendschutzgesetzes, schnelle Regelung der Therapiefinanzierung und
Qualitätssicherung bei der Methadon-gestützten Behandlung einsetzen.
Die Fachleute plädierten für eine umfassendere Prävention auch bei
Alkohol und Zigaretten. Einigkeit bestand darüber, dass das
Jugendschutzgesetz zu wenig umgesetzt wird. So sollte der
Alkoholverkauf wesentlich konsequenter kontrolliert werden.
Chipkarten könnten den Zugang zu Tabakautomaten für Kinder und
Jugendliche beschränken.
Kritisch äußerte sich der Geschäftsführer der Deutschen
Hauptstelle gegen die Suchtgefahren (DHS), Rolf Hüllinghorst, zu den
Plänen der Bundesregierung, das erlaubte Mindestalter für
Diskothekenbesuche auf 14 Jahre zu senken. Es käme darauf an, den
Zeitpunkt des ersten Konsums von Suchtmitteln hinauszuschieben.
Hubert Hüppe forderte, die Möglichkeiten des Jugendschutzgesetzes
mehr auszuschöpfen, insbesondere bezüglich Kontrollen bei der
Allkoholabgabe an Minderjährige. Zuwiderhandlungen gegen das
Jugendschutzgesetz müssten auch entsprechend geahndet werden.
Staatliche Appelle an die Alkohol- und Nikotinindustrie zur
freiwilligen Selbstbeschränkung unter anderem im Bereich der Werbung
fruchteten nach Ansicht von Jost Leune vom Fachverband Drogen und
Rauschmittel e. V. (FDR) wenig. Das Interesse der Industrie sei, Geld
zu verdienen. Daher seien Forderungen nach einer freiwilligen
Selbstbeschränkung wenig effektiv.
Kritisiert wurde auch die jetzige Fassung des
Betäubungsmittelgesetzes (BtMG). Doris Sarrazin vom
Landschaftsverband Westfalen-Lippe bemängelte, dass Paragraph 31 BtMG
zwar eine Möglichkeit zur Entkriminalisierung biete, aber
anschließende Hilfemaßnahmen fehlten. Zudem sollten im BtMG die
strafrechtlichen Vorschriften von den Therapieregelungen getrennt
werden.
Das SGB V wurde ebenfalls unter die Lupe genommen. So entzögen
sich die Krankenkassen den Präventionsleistungen (Paragraph 20 SGB
V). Die Behandlung der Nikotinabhängigkeit sei fachlich falsch immer
noch unter "Prävention" eingeordnet, obwohl es sich um Therapie
handele. Wichtig ist diese Einordnung für die Kostenträgerschaft.
Dazu sagte Wolfgang Lohmann, Vorsitzender der Arbeitsgruppe
Gesundheit der CDU/CSU-Bundestagsfraktion,  dass auch nach Erfahrung
der Politik bisher Leistungen nach Paragraph 20 SGB nicht erfolgt
seien und offensichtlich versucht werde, sich angesichts der
Geldknappheit über das erste Jahr der Neufassung zu "retten".
Bei der Therapie waren Finanzierungslücken sowie fehlende
Nachsorge häufige Kritikpunkte. So beanstandete Rainer Baudis vom
Gesamtverband für Suchtkrankenhilfe, dass akute Entzugsbehandlung und
Rehabilitation zu wenig aneinander gekoppelt seien. Angeregt wurde
ein Modellprojekt mit einer engeren Vernetzung von beiden.
Suchthilfe in Justizvollzugsanstalten stellt sich nach Ansicht der
Experten insofern problematisch dar, als dass bisher zu wenige
Stellen für Suchthelfer existierten und die Justizministerien sich
weigerten, weitere Maßnahmen zu bezahlen.
Hubert Hüppe kritisierte die mangelnde Suchthilfe in den
Justizvollzugsanstalten scharf. Es werde sehr viel Geld ausgegeben,
um Abhängige an Hilfesysteme heranzuführen. Dagegen spare man bei
Suchtkranken, die permanent für entsprechende Hilfeprogramme
erreichbar wären.
Weiterhin wurde von den Fachleuten teilweise mangelnde fachliche
Qualifikation substituierender Ärzte beanstandet, vor allem aber die
fehlende Qualitätssicherung bei der psycho-sozialen Begleitung
gerügt. So findet sich die psycho-soziale Begleitung bisher auch
nicht im Katalog der Leistungsträger, weshalb es zu Engpässen kommt.
Anschließend informierte Prof. Michael Krausz, der mit der
wissenschaftlichen Begleitung des Modellprojekts der heroingestützten
Behandlung der Bundesregierung betraut ist, über das Modellprojekt.
Das Gespräch war für die CDU/CSU-Bundestagsfraktion von großer
Wichtigkeit und hat deutlich gemacht, dass in vielen Bereichen der
Drogenhilfe und Prävention Verbesserungsbedarf besteht.

Rückfragen bitte an:

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Tel.: (030) 227-52360
Fax: (030) 227-56660
Internet: http://www.cducsu.bundestag.de
E -Mail: fraktion@CDUCSU.Bundestag.de

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