CDU/CSU-Bundestagsfraktion
Geis/Marschewski: Schwere Versäumnisse der Bundesregierung im Kampf gegen die Organisierte Kriminalität
Berlin (ots)
Zum Auftakt der UN-Kriminalitäts-Konferenz in Palermo erklären der rechts- und innenpolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Norbert Geis MdB, und Erwin Marschewski MdB:
Gerade für die Bekämpfung der Organisierten Kriminalität muss der internationalen Zusammenarbeit ein hoher Stellenwert beigemessen werden. Deshalb ist es richtig, dass Bundesjustizministerin Däubler-Gmelin und Bundesinnenminister Schily der Einladung zur UN-Kriminalitäts-Konferenz in Palermo gefolgt sind. Die bloße Teilnahme an internationalen Tagungen ist jedoch nicht geeignet, ihr fehlendes Engagement im Kampf gegen das organisierte Verbrechen zu ersetzen.
Auf diesem wichtigen Gebiet der Kriminalitätsbekämpfung ruht sich die Bundesregierung auf den Lorbeeren ihrer Vorgänger aus:
- Bereits 1992 wurde das Gesetz zur Bekämpfung des illegalen Rauschgifthandels und anderer Erscheinungsformen der Organisierten Kriminalität verabschiedet,
- 1993 folgte das Geldwäschebekämpfungsgesetz und 1994 das Verbrechensbekämpfungsgesetz mit weiteren wichtigen Maßnahmen zur Bekämpfung der Organisierten Kriminalität,
- Im Jahre 1997 wurde das rechtliche Instrumentarium mit dem Gesetz zur Bekämpfung der Korruption, dem Bundeskriminalamtgesetz und der Novellierung des Ausländergesetzes weiter verbessert,
- 1998 schließlich wurden die bestehenden Regelungen durch das Gesetz zur Verbesserung der Bekämpfung der Organisierten Kriminalität optimiert; zugleich wurde die akustische Wohnraumüberwachung, der sogenannte Lauscheingriff, eingeführt.
Seitdem "glänzt" die seit zwei Jahren amtierende Bundesregierung - im Unterschied zur Organisierten Kriminalität - durch Untätigkeit. Die inzwischen ausgelaufene Kronzeugenregelung hat sie nicht verlängert, die optimierungsbedürftigen Vorschriften zur Gewinnabschöpfung nicht überarbeitet. Auch die im Kampf gegen das organisierte Verbrechen gebotenen Ergänzungen der gesetzlichen Regelungen zur Telefon- und Wohnraumüberwachung blieben bislang unerledigt. Desinteresse oder aber rot/grüne Ideologie lassen das Herzstück der Kriminalitätsbekämpfung brachliegen, während die Bundesregierung zugleich eine Aufweichung des strafrechtlichen Sanktionensystems erwägt.
Es ist fast zynisch, dass die Bundesjustizministerin in Palermo die Zunahme des internationalen Menschenhandels und der Zwangsprostitution beklagt, nachdem im Deutschen Bundestag ein entsprechender Gesetzentwurf der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, durch den gerade dieser Deliktsbereich in die Fernmeldeüberwachung einbezogen werden sollte, mit den Stimmen der Regierungsfraktionen verworfen wurde.
Leider steht zu befürchten, dass die Bundesregierung durch die UN-Kriminalitäts-Konferenz keineswegs wachgerüttelt wird, sondern die unterschriftsreife Konvention als Feigenblatt missversteht, um auf nationaler Ebene weiter die Hände in den Schoß zu legen. Es ist höchste Zeit, um der hierdurch begünstigten Entwicklung im Bereich der Organisierten Kriminalität wieder wirksam entgegenzutreten.
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