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Eichhorn: Schutz vor Gewalt erfordert umfassendes Konzept

Berlin (ots)

Zum Kabinettsentwurf des Gewaltschutzgesetzes
erklärt die frauenpolitische Sprecherin der
CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Maria Eichhorn MdB:
Nun endlich liegt das seit langem angekündigte Gewaltschutzgesetz
vor. Wenngleich auch nach bisherigem Recht eine Zuweisung der
Ehewohnung an einen der Ehepartner möglich war, so wird die Situation
des Opfers durch das neue Gesetz verbessert. Gerade auch die
erweiterten Möglichkeiten, den Kontakt des Täters mit dem Verletzten
zu unterbinden, werden für die Opfer oft eine deutliche psychische
Entlastung und eine erhöhte Sicherheit mit sich bringen.
Die Erfahrungen mit einem ähnlichen Gesetz in Österreich haben
gezeigt, dass die erleichterten und erweiterten Schutzmöglichkeiten
von den Opfern gut angenommen und als Hilfe erlebt werden. Allerdings
darf das Gewaltschutzgesetz nicht dazu führen, dass die sonstigen
Schutzmöglichkeiten für Frauen und Kinder abgebaut werden. Frauen-
und Kinderhäuser stellen wichtige Anlaufstellen für Betroffene in
akuten Bedrohungssituationen dar. Besonders die dort über den
physischen Schutz hinaus gewährte Hilfe bei der Bewältigung des
Erlebten und für die Gestaltung des nächsten Lebensabschnitts ist von
großer Bedeutung. Es muss daher sichergestellt sein, dass die Frauen
bzw. auch Männer, die nach Gewalttaten in der Ehewohnung verbleiben
können, ausreichende Unterstützung und Beratung erhalten.
Gleichzeitig muss auch eine begleitende Täterarbeit sichergestellt
sein. Erst mit einem Gesamtkonzept kann der häuslichen Gewalt wirksam
und nachhaltig begegnet werden.
In Österreich sind 10% der Opfer, die rechtliche Schutzregelungen
in Anspruch nehmen, Männer. Hier muss die Bundesregierung Ihre
Perspektive erweitern, da bislang alle Maßnahmen völlig einseitig
Männer nur als Täter in den Blick nehmen.

Rückfragen bitte an:

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Tel.: (030) 227-52360
Fax: (030) 227-56660
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