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Paziorek/Dött: Artikelgesetz verwaltungs- und mittelstandsfreudig gestalten

Berlin (ots)

Anlässlich der Anhörung vom 24.01.01 im
Umweltausschuss des Deutschen Bundestages zum Artikelgesetz erklären
der umweltpolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Dr.
Peter Paziorek MdB, und die Berichterstatterin im Umweltausschuss,
Marie-Luis Dött MdB:
Nachdem die Umsetzung der IVU- und UVP-Richtlinie als Teil eines
Umweltgesetzbuchs gescheitert ist, hat die Bundesregierung die beiden
Richtlinien nun endlich als Artikelgesetz ins parlamentarische
Verfahren eingebracht. Der Gesetzentwurf soll nach Meinung der
angehörten Sachverständigen den Vorgaben des EuGH größtenteils
Rechnung tragen und das Risiko einer erneuten Verurteilung durch den
EuGH vermindern. Die Zeit drängt. Die EU-Kommission hat bereits ein
Zwangsgeld gegen die Bundesrepublik verhängt. Die Union unterstützt
daher eine zügige Beratung des Gesetzentwurfs. Gleichwohl ist es
keine Zeitverschwendung, auf fortbestehende Mängel des Entwurfs
hinzuweisen.
In vielen Detailpunkten berücksichtigt der Gesetzentwurf zu wenig
die Belange des Mittelstandes. Der Gesetzentwurf sieht für den
Mittelstand weitere Belastungen vor und führt zu einem Mehr an
Bürokratie. Es ist nicht einzusehen, warum auch Kleinbetriebe der
Umweltverträglichkeitsprüfung unterliegen sollen. Die zusätzlichen
Prüfungsanforderungen im Genehmigungsverfahren verlängern die
Genehmigungsfristen und verursachen den Unternehmen damit zusätzliche
Kosten. Für Kleinbetriebe, die sich am Rande der Wirtschaftlichkeit
bewegen, können diese Kosten bereits existenzbedrohend sein.
Der Gesetzentwurf ignoriert die Forderung nach Vereinfachung und
Deregulierung des verwaltungsrechtlichen Genehmigungsverfahrens. Zu
bemängeln ist insbesondere, dass der Gesetzentwurf keinerlei
Privilegierung für öko-auditierte Betriebe vorsieht. Hier hätte der
Gesetzgeber Impulse für einen eigenverantwortlichen Umweltschutz in
der Industrie geben können. Gleichzeitig hätte man die Verwaltung
entlastet und Ressourcen für andere Aufgaben freisetzen können.
Die CDU/CSU-Fraktion setzt sich daher nachdrücklich für eine
"EG-Öko-Audit-Privilegierungsverordnung" ein. Es ist schade, dass die
Gelegenheit, eine solche Verordnung zusammen mit der Umsetzung von
IVU/UVP-Richtlinie in ein Gesetz zu gießen, vertan wurde.
Fazit: Die Praxistauglichkeit des Gesetzentwurfs bei
gleichzeitiger Beibehaltung eines hohen Umweltstandards kann nur
sichergestellt werden, wenn es gelingt, die Mängel im weiteren
Gesetzgebungsverfahren zu beheben.

Rückfragen bitte an:

CDU/CSU-Bundestagsfraktion
Pressestelle
Tel.: (030) 227-52360
Fax: (030) 227-56660
Internet: http://www.cducsu.bundestag.de
E -Mail: fraktion@CDUCSU.Bundestag.de

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