Fischbach/Bär: Ehemalige Heimkinder in der Bundesrepublik erhalten Wiedergutmachung
Berlin (ots)
Die Bundesregierung hat der Errichtung eines Fonds für die Opfer von Unrecht und Misshandlungen in der Heimerziehung in den 1950er bis 1970er Jahren zugestimmt. Dazu erklären die Stellvertretende Vorsitzende der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Ingrid Fischbach, und die familien- und jugendpolitische Sprecherin der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Dorothee Bär:
"Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion begrüßt, dass es gelungen ist, gemeinsam mit den westlichen Bundesländern einschließlich Berlin sowie der katholischen und evangelischen Kirche einen Fonds für die Opfer der Heimerziehung zu errichten. Für Traumatisierte werden Therapien ermöglicht; für diejenigen, die in den Heimen zur Arbeit gezwungen wurden, wird es Entschädigungen für entgangene Rentenansprüche geben.
Grundlage hierfür ist der fraktionsübergreifende Antrag von CDU/CSU, FDP, SPD und Bündnis 90/Die Grünen "Opfern von Unrecht und Misshandlungen in der Heimerziehung wirksam helfen", der am 7. Juli 2011 vom Deutschen Bundestag beschlossen wurde. Der Antrag greift die Empfehlungen des Runden Tisches Heimerziehung auf, die dieser für die ehemaligen Heimkinder in der Bundesrepublik vorgeschlagen hat.
Der Union ist es ein großes Anliegen, dass auch Heimkinder aus der DDR, die Leid und Unrecht erfahren haben, gleichwertige Formen der Wiedergutmachung erhalten. Wir werden uns mit allem Nachdruck dafür einsetzen, dass ihnen zeitnah und unbürokratisch der Zugang zu individuellen Hilfen eröffnet wird.
Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion bedauert zutiefst, dass viele ehemalige Heimkinder den Institutionen und den Erzieherinnen und Erziehern hilflos ausgeliefert waren. Daher ist es unser Ziel, dass der Fonds zum 1. Januar 2012 seine Arbeit aufnimmt."
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