Barthle: Haushaltsausschuss gibt grünes Licht für EFSF-Leitlinien
Berlin (ots)
In einer Sondersitzung hat der Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages heute den geänderten Leitlinien des befristeten europäischen Rettungsschirmes EFSF (Europäische Finanzstabilisierungsfazilität) zugestimmt. Vorgesehen sind zwei Optionen zur Optimierung der EFSF-Kapazität. Dazu erklärt der haushaltspolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Norbert Barthle:
"Es ist im Interesse Deutschlands und seiner Steuerzahler, dass die Mittel des befristeten europäischen Rettungsschirmes möglichst effizient eingesetzt werden. Zur Bewältigung der Staatsschuldenkrise brauchen wir einen schlagfertigen Rettungsschirm. Deshalb begrüßt die Fraktion die beiden Möglichkeiten der EFSF zur Mitteloptimierung in einem insgesamt schwierigen Marktumfeld:
1. Im Rahmen einer Versicherungslösung erhält der Investor in eine Staatsanleihe einen teilweisen Kreditausfallschutz. Wir unterstützen die Bundesregierung in ihren Verhandlungen dahingehend, dass dieser Kreditausfallschutz auf 20 bis 30 Prozent des Nominalwertes der Staatsanleihen begrenzt wird.
2. Über Co-Investment-Fonds (CIF) sollen die Mittel der EFSF durch möglichst umfangreiche Mittel privater Investoren ergänzt werden.
Auch bezüglich dieser beiden Optimierungsmöglichkeiten gilt:
- Der Gewährleistungsrahmen Deutschlands erhöht sich nicht. - Finanzhilfen werden weiterhin nur unter strengen Auflagen gewährt.
Mit der Entscheidung des Haushaltsausschusses ist der Weg frei für die politische Billigung der modifizierten Leitlinien durch die Finanzminister der Euro-Gruppe morgen. Damit wird die EFSF voll handlungsfähig.
Wir sind dem Geschäftsführer der EFSF, Klaus Regling, und Bundesbankvorstandsmitglied Joachim Nagel sehr dankbar dafür, dass sie dem Haushaltsausschuss bei seiner heutigen Entscheidung kurzfristig beratend zur Verfügung standen."
Hintergrund:
Bei der Versicherungslösung erfolgt ein teilweiser Kreditausfallschutz des Nominalwertes der Staatsanleihen von Euro-Mitgliedstaaten. Dadurch soll die Bonität der entsprechenden Staatsanleihe verbessert, die Nachfrage erhöht, die Finanzierungskosten des Staates gesenkt und insgesamt die Tragfähigkeit der öffentlichen Finanzen des Staates gestützt werden.
Der Co-Investment-Fonds (CIF) soll externe Kapitalquellen auf die Märkte für Staatsanleihen ziehen und so die Mittel der EFSF maximieren. Gleichzeitig soll er den Investoren einen gewissen Grad an Schutz gewährleisten, indem er drei Beteiligungstranchen vorsieht.
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