Holzenkamp/Connemann: Kriminalisierung unserer heimischen Fischer verhindern
Berlin (ots)
Im Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz wurde am Mittwoch der Entwurf einer Novelle des Seefischereigesetzes und des Seeaufgabengesetzes abschließend beraten. Schwerpunkte der Novelle sind die nationale Umsetzung der EG-Verordnungen zur Bekämpfung der illegalen Fischerei und zur Fischerei-Kontrolle sowie Anpassungen an das geltende Fischereirecht. Dazu erklären der Vorsitzende der Arbeitsgruppe Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Franz-Josef Holzenkamp, und die zuständige Berichterstatterin Gitta Connemann:
"Die Unionsfraktion im Bundestag hat die Kritik der Sachverständigen der Fischereiwirtschaft in der Anhörung des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz sehr ernst genommen. Wir haben in den Beratungen der letzten Wochen wirksame Veränderungen am Gesetzentwurf vorgenommen. Unser Anliegen war und ist es, die EU-Vorgaben national so umzusetzen, dass Wettbe-werbsverzerrungen für unsere heimischen Fischer vermieden werden. Dies gilt nach dem Abschluss der Beratungen zum Seefischereigesetz auch für die Reform der Gemeinsamen EU-Fischereipolitik und deren Umsetzung in Deutschland
Mit der EU-Verordnung wird ein neues Punktesystem eingeführt, mit dem Verstöße gegen die EU-Bestimmungen bewertet werden. Dies reicht bis zum Entzug des Kapitänspatentes bei schweren Verstößen. Nach unseren Vorstellungen muss die Bundesregierung sicherstellen, dass bei einem Entzug des nautischen Patentes der bisherige Patentinhaber eine alternative seemännische Tätigkeit aufnehmen kann und seine Existenzgrundlage nicht vollständig verloren geht.
Für die Unionsfraktion im Bundestag steht fest: Illegale Fischerei muss verfolgt, bekämpft und bestraft werden. Schwarzen Schafen muss das Handwerk gelegt werden, denn sie gefährden die Nachhaltigkeit unserer Fischbestände. Dies ist auch nur fair gegenüber unseren rechtstreuen deutschen Fischern. Wir begrüßen daher das Vorgehen der Bundesregierung, die bei der Umsetzung der EU-Vorgaben in deutsches Recht auf die besonderen Vorleistungen der heimischen Fischereiwirtschaft eingegangen ist. Hierzu zählt insbesondere die Einführung praktikabler Bagatellgrenzen, mit der die Verhältnismäßigkeit bei geringfügigen Verstößen gewahrt wird. Damit verhindern wir, dass unsere Fischer kriminalisiert werden.
Unser Augenmerk liegt nun darauf, Wettbewerbsverzerrungen im europäischen Markt zu vermeiden. Diese sind möglich, wenn andere EU-Mitgliedstaaten die europäischen Vorgaben später umsetzen als Deutschland. Wir fordern daher von der Bundesregierung, sich auf EU-Ebene für eine schnelle Umsetzung des Unionsrechtes in allen Mitgliedstaaten einzusetzen, insbesondere in den Staaten, die über eine bedeutende Fischereiwirtschaft verfügen."
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