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Schmidt: Abfuhr für Rot-Grün
Berlin (ots)
Der Justitiar der CDU/CSU-Bundestagsfraktion und Obmann im 1. Untersuchungsausschuss, Andreas Schmidt (Mülheim) MdB, erklärt zur heutigen Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts über das hessische Wahlprüfungsverfahren:
Mit bemerkenswerter Deutlichkeit hat das Bundesverfassungsgericht die Versuche von SPD und Grünen zur ausschließlich parteipolitischen Instrumentalisierung des hessischen Wahlprüfungsgerichts zurückgewiesen. Sittenwidrigkeit bedeutet Verstoß gegen die Freiheit und Gleichheit der Wahl. Davon kann in Hessen nicht die Rede sein. Das SPD-lastig zusammengesetzte Wahlprüfungsgericht ist nach dem Karlsruher Richterspruch nicht mehr die letzte Instanz, um über die Gültigkeit der hessischen Landtagswahl zu entscheiden. Es gilt die Rechtsweggarantie des Artikels 19 Abs. 4 Grundgesetz. Der Hessische Staatsgerichtshof hat das letzte Wort. Damit ist der Versuch von Rot-Grün gescheitert, die demokratische Entscheidung der hessischen Wähler auszuhebeln.
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