Kretschmer: Nachbesserungsbedarf bei EU-Datenschutzverordnung
Berlin (ots)
Zur EU-Datenschutzverordnung erklärt der stellvertretende Vorsitzende der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Michael Kretschmer, aus netzpolitischer Perspektive:
"Eine intensivere Harmonisierung des Datenschutzes im EU-Binnenmarkt ist notwendig und längst überfällig, um den Menschen und Unternehmen europaweit Rechtssicherheit für ihr Verhalten im Netz zu geben.
Die EU-Kommission muss aber beachten, dass die selbstverordneten, weltweit härtesten Datenschutz-Standards, für europäische Unternehmen nicht zum Nachteil gegenüber US-amerikanischen Firmen werden.
Zu weit geht die Verordnung bei der geplanten Ausdehnung des Begriffs personenbezogener Daten und die damit einhergehende Ausweitung der Zustimmung zur Datenverarbeitung.
Vielmehr muss der Online-Selbstregulierungsinitiative der Deutschen Wirtschaft eine Chance gegeben werden. Die richtigen Signale kommen vom Zentralverband der Deutschen Werbewirtschaft e.V. (ZAW) und dem Bundesverband Digitale Wirtschaft e.V. (BVDW) zur Gründung eines Deutschen Digitalen Online-Werberates (DDOW).
Wie nicht zuletzt das Beispiel des Deutschen Presserats zeigt, ist es allemal besser, der freien Wirtschaft die Chance zur Selbstregulierung zu geben, zumal selbst gesetzte Regelungen bei allen Marktteilnehmern erfahrungsgemäß eine höhere Akzeptanz aufweisen als staatliche Regelungen. Dieses Gremium soll mit harten Sanktionen gegen diejenigen Marktteilnehmer vorgehen, die das Vertrauen der Online-User missbrauchen und den Datenschutz mit Füßen treten.
Deutschland weist bereits heute europaweit das höchste Datenschutzniveau auf. Eine weitere Verschärfung ist sehr genau abzuwägen. Es muss unser Ziel sein, dass soziale Netzwerke nicht mit Daten der Nutzer Schindluder treiben. Gleichzeitig dürfen wir nicht den Fehler machen, mit einer neuen Datenschutz-Verordnung die tausenden von unternehmerischen Initiativen im Netz, die sich stets an geltendes Recht und den Datenschutz gehalten haben, jetzt mit härteren Regeln zu bestrafen.
Die von der SPD-Bundestagsfraktion eingebrachte Novelle zum Telemediengesetz (TMG) zeigt wie schnell man über das Ziel hinaus schießen kann. Cookies sollten der Novelle zufolge nur mit vorheriger Zustimmung der Nutzer auf Webseiten platziert werden dürfen. Ein Blick zum Beispiel auf die Homepage der SPD Braunschweig zeigt, dass die Regelungen, die die Sozialdemokraten für Unternehmen fordern, für sie selbst offenbar nicht zu gelten scheinen."
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