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Aigner: Verbesserungen bei der Künstlersozialversicherung möglich!

Berlin (ots)

Anlässlich der gutachterlichen Stellungnahme der
Enquetekommission "Zukunft des Bürgerschaftlichen Engagements" zur
Reform der Künstlersozialversicherung erklärt die Obfrau der
CDU/CSU-Fraktion in der Enquetekommission "Zukunft des
Bürgerschaftlichen Engagements", Ilse Aigner MdB:
Die Enquetekommission "Zukunft des Bürgerschaftlichen Engagements"
hat sich für eine Nachbesserung bei der Neuregelung der
Künstlersozialversicherung (KSV) ausgesprochen. Dies war dringend
geboten, denn bei dem Änderungsgesetzentwurf der Bundesregierung
werden die Interessen der kleinen Vereine und Laienverwerter nur sehr
unzureichend beachtet.
Auf Antrag der CDU/CSU-Bundestagsfraktion wurde eine Anhebung des
1999 herabgesetzten Bundeszuschusses von 20 auf 25% für die KSV
empfohlen, um eine übermäßige Belastung der Laienverwerter zu
vermeiden.
Als wichtigen Schritt betrachte ich, dass die Enquetekommission
auch die Anregung unserer Fraktion aufgenommen und sich gegen eine
rückwirkende Inanspruchnahme der Verwerter ausgesprochen hat. Eine
solche Inanspruchnahme würde kleinere gemeinnützige Chöre und
Musikvereine, denen eine Rücklagenbildung gesetzlich verboten ist,
mit zum Teil 5-stelligen Summen unzumutbar belasten. 
Bedauerlich ist, dass eine Empfehlung, nach der die BfA angewiesen
werden sollte, die für Vereine und Künstler dringend erforderliche
Rechtssicherheit zu schaffen, nicht zustande kam. Gerade dies aber
hätte Vereinen und Künstlern eine vorausschauende Planung ermöglicht.
Ich empfinde es als bemerkenswert, dass sich nun auch die SPD
dafür ausgesprochen hat, die von CDU und CSU seit langem geforderte
Ausdehnung der sogenannten "Übungsleiterpauschale" in einem weiteren
Teilbereich zu begrüßen. So sollen nach Empfehlung der
Enquetekommission Künstler, die eine Aufwandsentschädigung von nicht
mehr als 3600 DM im Jahr erhalten, von der Künstlersozialversicherung
befreit werden.
Eine Berücksichtigung der gutachterlichen Stellungnahme der
Enquetekommission durch den federführenden Ausschuss würde eine
Entschärfung bei den zugemuteten Belastungen bewirken.

Rückfragen bitte an:

CDU/CSU-Bundestagsfraktion
Pressestelle
Tel.: (030) 227-52360
Fax: (030) 227-56660
Internet: http://www.cducsu.bundestag.de
E -Mail: fraktion@CDUCSU.Bundestag.de

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