CDU/CSU-Bundestagsfraktion
Aigner: Verbesserungen bei der Künstlersozialversicherung möglich!
Berlin (ots)
Anlässlich der gutachterlichen Stellungnahme der Enquetekommission "Zukunft des Bürgerschaftlichen Engagements" zur Reform der Künstlersozialversicherung erklärt die Obfrau der CDU/CSU-Fraktion in der Enquetekommission "Zukunft des Bürgerschaftlichen Engagements", Ilse Aigner MdB:
Die Enquetekommission "Zukunft des Bürgerschaftlichen Engagements" hat sich für eine Nachbesserung bei der Neuregelung der Künstlersozialversicherung (KSV) ausgesprochen. Dies war dringend geboten, denn bei dem Änderungsgesetzentwurf der Bundesregierung werden die Interessen der kleinen Vereine und Laienverwerter nur sehr unzureichend beachtet.
Auf Antrag der CDU/CSU-Bundestagsfraktion wurde eine Anhebung des 1999 herabgesetzten Bundeszuschusses von 20 auf 25% für die KSV empfohlen, um eine übermäßige Belastung der Laienverwerter zu vermeiden.
Als wichtigen Schritt betrachte ich, dass die Enquetekommission auch die Anregung unserer Fraktion aufgenommen und sich gegen eine rückwirkende Inanspruchnahme der Verwerter ausgesprochen hat. Eine solche Inanspruchnahme würde kleinere gemeinnützige Chöre und Musikvereine, denen eine Rücklagenbildung gesetzlich verboten ist, mit zum Teil 5-stelligen Summen unzumutbar belasten. Bedauerlich ist, dass eine Empfehlung, nach der die BfA angewiesen werden sollte, die für Vereine und Künstler dringend erforderliche Rechtssicherheit zu schaffen, nicht zustande kam. Gerade dies aber hätte Vereinen und Künstlern eine vorausschauende Planung ermöglicht.
Ich empfinde es als bemerkenswert, dass sich nun auch die SPD dafür ausgesprochen hat, die von CDU und CSU seit langem geforderte Ausdehnung der sogenannten "Übungsleiterpauschale" in einem weiteren Teilbereich zu begrüßen. So sollen nach Empfehlung der Enquetekommission Künstler, die eine Aufwandsentschädigung von nicht mehr als 3600 DM im Jahr erhalten, von der Künstlersozialversicherung befreit werden.
Eine Berücksichtigung der gutachterlichen Stellungnahme der Enquetekommission durch den federführenden Ausschuss würde eine Entschärfung bei den zugemuteten Belastungen bewirken.
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