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Bosbach: Asyl-Beschluss der Grünen ist unverantwortlich und widersprüchlich

Berlin (ots)

Zu dem gestrigen Beschluss der
Bundesdelegiertenkonferenz von Bündnis 90 / Die Grünen zur
Asylpolitik erklärt der Stellvertretende Fraktionsvorsitzende der
CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Wolfgang Bosbach MdB:
Der Beschluss der Grünen, Artikel 16 a des Grundgesetzes "außer
Kraft setzen" zu wollen, zeugt von erschreckender Unkenntnis der
Grundlagen unserer Verfassungsordnung und des Asylrechts.
Grundgesetz-Artikel lassen sich in unserem Staat auch von
Regierungsparteien nicht außer Kraft setzen. Wer verfassungsändernde
Mehrheiten für eine Revision des Asylkompromisses sucht, ist
realitätsblind.
Die 1993 mit dem Asylkompromiss von CDU/CSU, SPD und FDP
eingeführten Mittel zur Bekämpfung des Missbrauchs unseres Asylrechts
gehören zu den erfolgreichsten politischen Entscheidungen der letzten
Jahrzehnte.
Die Asylbewerberzahlen sind seitdem von fast 500.000 auf unter
80.000 im vergangenen Jahr gefallen, das ist eine Reduzierung von
über 80 %.
Auf diesem Weg müssen wir weitergehen, statt das Ereichte
leichtfertig aufzugeben.
Wer nicht versteht, dass dem Asylrecht in Deutschland am besten
durch die nachhaltige Sorge um die Akzeptanz in der Bevölkerung
gedient ist, schadet ihm nachhaltig.
Aus dem Asylkompromiss lässt sich auch keiner der drei Pfeiler -
Drittstaatenregelung, Regelung für sichere Herkunftsstaaten und
Flughafenregelung - herausbrechen, ohne dass das ganze Gebäude
einstürzt. Wer das versucht, handelt unverantwortlich.
Zu begrüßen ist, dass nun auch die Grünen die "Bildung einer
gemeinsamen Gesellschaft auf der Grundlage der Gleichberechtigung und
der im Grundgesetz verankerten Werte" fordern, statt der Bildung von
Parallelgesellschaften das Wort zu reden.
Widersprüchlich ist es aber, dass an anderer Stelle im gleichen
Beschluss noch immer am alten Hut des "Multikulturalismus"
festgehalten wird.
Zu den billigen und sachlich falschen Polemiken gegen den von der
CDU geprägten Begriff der Leitkultur ist auf den Beschluss des
CDU-Präsidiums vom 6.11.2001 zu erinnern:
"Integration erfordert deshalb, neben dem Erlernen der deutschen
Sprache sich für unsere Staats- und Verfassungsordnung klar zu
entscheiden und sich in unsere sozialen und kulturellen
Lebensverhältnisse einzuordnen. Dies bedeutet, dass die Werteordnung
unserer christlich-abendländischen Kultur, die vom Christentum,
Judentum, antiker Philosophie, Humanismus, römischem Recht und der
Aufklärung geprägt wurde in Deutschland akzeptiert wird. Das heißt
nicht die Aufgabe der eigenen kulturellen und religiösen Prägung,
aber die Bejahung und Einordnung in den bei uns für das Zusammenleben
geltenden Werte- und Ordnungsrahmen. Integration in diesem Sinne ist
weder einseitige Assimilation, noch unverbundenes Nebeneinander auf
Dauer. Multikulturalismus und Parallelgesellschaften sind kein
Zukunftsmodell. Unser Ziel muss eine Kultur der Toleranz und des
Miteinander sein - auf dem Boden unserer Verfassungswerte und im
Bewusstsein der eigenen Identität. In diesem Sinne ist es zu
verstehen, wenn die Beachtung dieser Werte als Leitkultur in
Deutschland bezeichnet wird."
Je weiter sich die Programmatik der Grünen diesen im Grunde
selbstverständlichen Anforderungen annähert, um so größer sind die
Aussichten für eine breite politische Gemeinsamkeit in diesen Fragen.
Zu begrüßen ist auch, dass nun auch die Grünen für ein
zusammenhängendes Integrationskonzept und das Erlernen der deutschen
Sprache für alle Zuwanderer sind, wie es die Union vor zwei Jahren in
ihrem Integrationskonzept (BT-Drs. 14/534) gefordert hat.
Wie die Festlegung des Grünen-Parteitags gegen die vom
Bundesinnenminister, der Bundesregierung und dem Bundesrat verfolgte
Politik gegenüber dem Richtlinien-Entwurf der Kommission zur
Familienzusammenführung zu bewerten ist, wird Herr Schily kaum
erklären können.

Rückfragen bitte an:

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Tel.: (030) 227-52360
Fax: (030) 227-56660
Internet: http://www.cducsu.bundestag.de
E -Mail: fraktion@CDUCSU.Bundestag.de

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