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Geis: Däubler-Gmelin schießt beim Schuldrecht weit über das Ziel hinaus - Nachteile für die deutsche Wirtschaft
Berlin (ots)
Zu den Absichten der Justizministerin bei der Reform des Schuldrechts erklärt der rechtspolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Norbert Geis MdB:
Die Justizministerin schießt mit ihrem Entwurf zur sog. Schuldrechtsmodernisierung weit über das Ziel hinaus und schadet sowohl der Systematik des Bürgerlichen Gesetzbuches als auch der deutschen Wirtschaft.
Veranlasst sind bis zum Jahresende lediglich solche Änderungen des Bürgerlichen Gesetzbuches, die durch entsprechende Richtlinien der EU geboten sind. Es handelt sich um die Richtlinien zum Verbrauchsgüterkauf, zum Zahlungsverzug im Geschäftsverkehr und zum elektronischen Geschäftsverkehr.
Die Ministerin neigt jedoch wie immer nicht nur zum großen Wurf, sondern auch zur großen Hektik und möchte bis zum Jahresende gleich auch wesentliche Teile des Schuldrechts umstülpen. Dass der Bundestag dann nur ein gutes Vierteljahr Zeit hätte, sich mit dem Konvolut von gerade mal sechshundertundvierzig (640!) Seiten zu befassen, zeigt einmal mehr den Umgang dieser Regierung mit dem Gesetzgebungsorgan Bundestag.
Schlimm sind jedoch auch die inhaltlichen Ausgestaltungen. Die Richtlinie sieht eine Gewährleistungsfrist von zwei Jahren vor - im Entwurf ist es völlig unnötigerweise ein Jahr mehr.
Bei der Regelung des Zahlungsverzuges sieht die Richtlinie einen Zinssatz von 7 % über dem Basiszins vor; daraus werden im Entwurf des BMJ 9 % - also 30 % mehr als gefordert.
Die regelmäßige Verjährungsfrist soll drei Jahre betragen. Wenn der Unterschied von Rechts- und Sachmängeln aufgehoben werden soll, führt dies zu untragbaren Diskrepanzen - die Ansprüche aus absoluten Rechten verjähren in 30 Jahren. Das ist auch so notwendig. Aber es geht nicht, dass der Käufer einer Sache mit Ansprüchen Dritter konfrontiert wird, wenn er selbst gegen den Verkäufer keine Ansprüche mehr hat.
Schon diese Punkte zeigen die Unausgegorenheit des bisherigen Entwurfs.
Die Union verkennt keineswegs den Reformbedarf im Schuldrecht. Sie erwartet aber, dass zunächst die Richtlinien im Verhältnis 1:1 umgesetzt werden und dass danach seriös an der Reform des Schuldrechts gearbeitet wird. Vor allen Dingen müssen dann auch die Arbeiten der Internationalen Vertragsrechtskommission und von Unidroit beachtet werden, was bislang in der Eile ebenfalls versäumt wurde. Ohne eine Einbeziehung der Wissenschaft wie der gerichtlichen Praxis sollte ein solches Projekt nicht begonnen werden - es sei denn, die Ministerin legt Wert auf die tägliche Konfrontation, wie es bei der ZPO-Reform der Fall ist.
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