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Götz: "Erzwungene" Stellplatzablöse muss weg

Berlin (ots)

Zur kommunalpolitischen Problematik der
"erzwungenen" Stellplatzablöse erklärt der kommunalpolitische
Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Peter Götz MdB:
Die "erzwungene" Stellplatzablöse ist ein Ärgernis für Bauherren.
Sie schadet den Innenstädten als Wirtschaftsstandort. Und sie ist
rechtlich nicht haltbar.
Kommunen können mit einer Satzung Bauherren daran hindern,
Parkplätze in Innenstädten zu schaffen oder nachzuweisen. Trotzdem
können die Gemeindeverwaltungen von Bauherren eine Ablöseabgabe
fordern. Das ist paradox, nicht einzusehen und führt
verständlicherweise zu Empörung.
Diese Stellplatzablöse schadet dem Standort Innenstadt, weil
dringend benötigte Parkplätze nicht entstehen. Dies ist der
Hauptgrund dafür, dass immer mehr Menschen mit dem Auto zum Einkaufen
auf die "Grüne Wiese" fahren. Dort kostet das Parken nichts.
Attraktiver Einzelhandel in der Innenstadt muss aufgeben, weil die
Kunden ausbleiben. Viele Innenstädte veröden.
Die "erzwungene" Stellplatzablöse ist rechtlich nicht haltbar. Sie
genügt den Zulässigkeitskriterien für diese Art von Zwangszahlung
nicht. Finanzrechtlich ist sie weder eine Steuer noch eine Gebühr.
Sie ist eine so genannte "Sonderabgabe mit primärer
Finanzierungsfunktion". Das Bundesverfassungsgericht hat strenge
Kriterien für das Einfordern solcher Abgaben festgelegt. Diesen
Kriterien genügt die "erzwungene" Stellplatzablöse nicht.
Ich fordere die Bundesregierung auf dafür zu sorgen, dass diese
paradoxe Zwangsabgabe aus der Bauverordnung herausgenommen wird.

Rückfragen bitte an:

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Tel.: (030) 227-52360
Fax: (030) 227-56660
Internet: http://www.cducsu.bundestag.de
E -Mail: fraktion@CDUCSU.Bundestag.de

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