CDU/CSU-Bundestagsfraktion
Austermann/Kampeter: Schluss mit der
Milliardenverschwendung auf dem Arbeitsmarkt
Berlin (ots)
Zu den morgen im Haushaltsausschuss zur Beratung anstehenden Arbeitsmarktgutachten des Instituts für Wirtschaftsforschung in Halle (IWH) sowie des Zentrums für europäische Wirtschaftsforschung in Mannheim (ZEW) erklären der haushaltspolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Dietrich Austermann MdB, und der Obmann der CDU/CSU-Bundestagsfraktion im Haushaltsausschuss, Steffen Kampeter MdB:
Die Unions-Haushälter haben seit Jahren gefordert, die Instrumente der aktiven Arbeitsmarktpolitik (z.B.: ABM), die Jahr für Jahr zweistellige Milliardenbeträge kosten, auf ihre Wirksamkeit und Effizienz hin zu überprüfen. Doch selbst die Bundesregierung räumt ein, dass eine umfassende und systematische Erfolgskontrolle der Arbeitsmarktpolitik bis heute nicht existiert.
Mit den beiden Arbeitsmarktgutachten des IWH ("Die Effizienz der Arbeitsmarktpolitik in den neuen Bundesländer") und des ZEW ("Von der Finanzierung der Arbeitslosigkeit zur Förderung von Arbeit") werden erstmals breit angelegte Studien zur Wirksamkeit und Effektivität der aktiven Arbeitsmarktpolitik diskutiert. Die Ergebnisse beider Studien sind alarmierend.
Für die wichtigsten arbeitsmarktpolitischen Instrumente lassen sich danach kaum positive Wirkungen feststellen. Auch die Beschäftigungseffekte von ABM und geförderter Weiterbildung werden allenfalls als gering eingestuft. Die sog. "aktive Arbeitsmarktpolitik" erfüllt danach in den neuen Ländern vorwiegend eine sozial-politische Funktion: Sie finanziert einen "zweiten Arbeitsmarkt", der Arbeitslose zeitweilig beschäftigt, ohne im notwendigen Umfang eine Brücke zum "ersten Arbeitsmarkt" herzustellen. D.h. die sog. aktive Arbeitsmarktpolitik ist nicht viel mehr als eine teure Kosmetik einer zunehmend unbefriedigenden Arbeitsmarktstatistik.
Neben einer Verkürzung der Bezugsdauer von Arbeitslosengeld schlagen die Institute eine Verkürzung der Laufzeit bei Maßnahmen der beruflichen Weiterbildung und vor allem eine Einschränkung von Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen vor; so halten sie eine Absenkung der ABM-Entlohnung gegenüber tatsächlich gezahlten Löhnen, eine kürzere Laufzeit der Maßnahmen und die Abschaffung des Wiederauflebens des Anspruchs auf Arbeitslosengeld nach Teilnahme an einer ABM für erforderlich.
Man kann mit vielen guten Gründen darüber streiten, ob allen Handlungsempfehlungen der beiden Gutachten uneingeschränkt gefolgt werden muss. Es geht aber nicht an, dass die Bundesregierung mit fadenscheinigen Argumenten versucht, sich vor den zwangsläufigen politischen und haushaltswirtschaftlichen Konsequenzen zu drücken.
Die Ergebnisse der beiden Gutachten sind so verheerend, dass mit dem bloßen Hinweis darauf, dass den Gutachten ausschließlich Sekundärdaten zugrunde liegen, bzw. darauf, dass die Ergebnisse angesichts der besonderen vereinigungsbedingten Probleme entsprechend zu relativieren seien, die dringend erforderlichen, durchgreifenden Maßnahmen nicht länger aufgeschoben werden dürfen.
Ungeachtet der Notwendigkeit, mit weiteren Untersuchungen die jetzt vorliegenden Aussagen und Auswertungen zu überprüfen, muss die Bundesregierung schon jetzt im Sinne der Handlungsempfehlungen der beiden Gutachten einschneidende Maßnahmen im Bereich der "aktiven Arbeitsmarktpolitik" ins Auge fassen. Wegen der gedämpften Konjunkturentwicklung darf diese Chance zur Senkung der Abgabenlast nicht vertan werden.
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