CDU/CSU-Bundestagsfraktion
Nooke/Büttner/Brähmig: SPD und Grüne
versagen ostdeutschen Kriegsheimkehrern Gerechtigkeit
Berlin (ots)
Zur 2. und 3. Lesung des Gesetzentwurfs über eine einmalige Entschädigung an die Heimkehrer und Zivildeportierten aus dem Beitrittsgebiet am heutigen Tag erklären der Stellvertretende Fraktionsvorsitzende der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Günter Nooke MdB, der stellvertretende Vorsitzende des Innenausschusses, Hartmut Büttner MdB, und dem Mitglied des parlamentarischen Beirats des Verbandes der Heimkehrer, Kriegsgefangenen und Vermißtenangehörigen (VdH) e. V., Klaus Brähmig MdB:
Weil es nach Ansicht der Koalition für eine Entschädigung an die heute 75 bis 100 Jahre alten Opfer ohnehin zu spät sei, werden SPD und Grüne heute den Gesetzentwurf der CDU/CSU-Fraktion für eine einmalige Entschädigung an die Heimkehrer und Zivildeportierten aus dem Beitrittsgebiet in der 2. und 3. Lesung des Deutschen Bundestages ablehnen. Diese Begründung ist schier unglaublich!
- Wer als Kriegsgefangener oder Zivildeportierter nach dem Krieg in die Westzonen / Bundesrepublik Deutschland (alt), entlassen worden ist, hatte nach dem Kriegsgefangenenentschädigungsgesetz (KgfEG) von 1954 einen Rechtsanspruch auf eine Entschädigung (für jeden Kalendermonat des Festhaltens in fremdem Gewahrsam ab 1. Januar 1947 30 DM, ab 1. Januar 1949 60 DM).
- Kriegsgefangene dagegen, die als Heimkehrer in die damalige SBZ / DDR entlassen worden sind, haben mit Ausnahme von 50 Ost-Mark keinerlei Entschädigungszahlungen erhalten.
Im Jahr 1993 wurde durch die CDU/CSU-geführte Bundesregierung das Heimkehrerstiftungsgesetz auf die ostdeutschen Länder übertragen. Danach konnten nur sozial bedürftige Heimkehrer finanzielle Unterstützung erhalten. Es besteht damit aber im Gegensatz zum KgfEG kein Rechtsanspruch auf eine Entschädigung. Diese Ungerechtigkeit wollte die Union mit ihrem Gesetzentwurf (nachzulesen auf Bundestagsdrucksache 14/4144) nun ausräumen.
Der vorliegende Gesetzentwurf sieht für die ostdeutschen Heimkehrer, gestaffelt nach der Dauer ihres Gewahrsams, folgende Entschädigungsleistungen vor:
- Für die Entlassungsjahrgänge 1947 und 1948 DM 1 000,-
- für die Entlassungsjahrgänge 1949 und 1950 DM 2 000,-
- für die Entlassungsjahrgänge ab 1951 DM 3 000,-
Bei einer Zahl von 30 000 Heimkehrern und 20 000 Zivildeportierten beträgt der Gesamtaufwand: 90 Mio DM - angesichts anderer Entschädigungszahlungen, des Haushaltsvolumens und rasant steigender Steuereinnahmen verkraftbar.
In den Ausschüssen vertrat die Regierungskoalition aus SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN die Auffassung, daß es sich beim Kriegsgefangenenentschädigungsgesetz von 1954 nur um eine Eingliederungshilfe bzw. Starhilfe gehandelt habe und lehnte mit der Begründung, 50 Jahre nach dem Krieg sei eine Wiedereingliederung nicht mehr erforderlich, den vorliegenden Gesetzentwurf ab. Diese Argumentation mag zwar in gewisser Weise für die Spätheimkehrer der Jahrgänge 1954/55 gelten. Der Großteil der ehemaligen Kriegsgefangenen kehrte allerdings schon bis 1949 heim. Als das KgfEG vom Deutschen Bundestag verabschiedet wurde, befanden sich die Heimkehrer bereist fünf und mehr Jahre wieder in der Heimat. Dennoch bekannten sich damals die Mitglieder aller Fraktionen des Deutschen Bundestages zu ihrer Verantwortung gegenüber der Kriegsgeneration und verankerten einen Rechtsanspruch auf Entschädigung für jeden Kriegsheimkehrer.
Die ehemaligen Kriegsgefangenen und Zivildeportierten aus dem Beitrittsgebiet hoffen seit der Wende von 1990 auf eine Gleichstellung, auch in moralischer Hinsicht, mit ihren Schicksalsgefährten aus dem Westen und haben daher eine bescheidene Haftentschädigung gefordert. Insbesondere seit dem Verbandstag des Verbandes der Heimkehrer, Kriegsgefangenen und Vermißtenangehörigen e.V. (VdH) vom September 1998 hat sich der VdH diese Forderung der ostdeutschen Heimkehrer und Zivilverschleppten zu eigen gemacht und versucht, einen entsprechenden Gesetzentwurf über seinen Parlamentarischen Beirat, dem auch Mitglieder der Regierungsfraktionen angehören, auf den Weg zu bringen. Erst als die Regierungskoalition ihre Mitarbeit versagte, hat sich die CDU/CSU-Fraktion zu einem eigenen Antrag entschieden.
Anscheinend nimmt die Regierungskoalition die "biologische Lösung" der Problematik in diesem Fall billigend in Kauf. Gerade die 20 000 noch lebenden Zivildeportierten - größtenteils Frauen und Jugendliche, die ohne jegliche völkerrechtliche Grundlage in die Staaten des ehemaligen Warschauer Pakts verschleppt und dort zu härtester körperlicher Arbeit in Landwirtschaft, Bergbau und Industrie gezwungen wurden - werden für die Argumentation der Regierungskoalition nur wenig Verständnis haben. 56 Jahre nach dem Zweiten Weltkrieg geht es hier um eine kleine, auch materielle, Anerkennung des individuellen Schicksals von 50 000 ostdeutschen Menschen, die durch den vom Nazi-Regime angezettelten Krieg in diese Situation geraten sind. Es wäre ein fatales Signal in Sachen Gerechtigkeit, wenn die ostdeutschen Heimkehrer und Zivildeportierten die einzigen in der Gruppe der Kriegsopfer blieben, die keine Entschädigung erhalten.
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