Weiß: Verlängerte Bezugsdauer für Kurzarbeitergeld schafft Planungssicherheit
Berlin (ots)
Mit der Veröffentlichung im Bundesanzeiger voraussichtlich am kommenden Freitag wird eine Verordnung zur Verlängerung der Bezugsdauer des Kurzarbeitergeldes auf zwölf Monate in Kraft treten. Hierzu erklärt der Vorsitzende der Arbeitnehmergruppe Peter Weiß:
"Die Verlängerung der Bezugsdauer des regulären Kurzarbeitergeldes von sechs auf zwölf Monate ist eine zielsichere Hilfe für Unternehmen, die derzeit unter spürbaren Auftragsrückgängen leiden. Sie soll es ermöglichen, punktuell in begrenztem Umfang seit einigen Monaten zu verzeichnende konjunkturelle Einbrüche zu überbrücken. Hiervon können insbesondere einige Unternehmen der Automobilindustrie und ihre Zulieferer profitieren.
Aufgrund der verlängerten Bezugszeit verfügen die betreffenden Unternehmen nun für einen deutlich längeren Zeitraum über Planungssicherheit. Nach Ablauf der Halbjahresfrist stünden diese sonst bald vor der Entscheidung, ihr in der Regel gut qualifiziertes Personal zu entlassen. Die Union hält mit der Verlängerung der Bezugsdauer Wort und löst ihre nach der erfolgreich bewältigten großen Finanz- und Wirtschaftskrise gegebene Zusage ein, im gebotenen Fall wieder zügig zu helfen.
Mit der Verlängerung der Bezugsdauer greift die christlich-liberale Bundesregierung auf ein Werkzeug aus dem bewährten Instrumentenkasten der Kurzarbeitergeld-Sonderregelungen zurück, der sich in der zurückliegenden Krise bewährt hat und unserem Land einen neuen Aufschwung ermöglicht hat. Mit der Wahl dieses einen Werkzeugs trägt sie aber auch dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit Rechnung, da es weder eine entsprechende Krise wie ab 2008/09 noch Anzeichen hierfür gibt.
Die Bundesagentur für Arbeit hält in ihrem Haushalt 2013 vorsorglich Mittel für rund 200 000 leistungsberechtigte Kurzarbeiter vor. Die aktuellen Zahlen liegen demgegenüber relativ stabil bei deutlich weniger als halb so vielen Personen in Kurzarbeit. In der großen Finanz- und Wirtschaftskrise haben aufgrund der Sonderregelungen, die u.a. auch die Entlastung der Arbeitgeber von den Sozialversicherungsbeiträgen und eine erweiterte Förderung von Qualifizierungen umfassten, bis zu 1,5 Millionen Beschäftigte Kurzarbeitergeld bezogen."
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